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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Justizsenator Scherf begrüßt neue gesetzlichen Vorschriften zum Täter-Opfer-Ausgleich

07.01.2000

Der Wechsel ins Jahr 2000 hat wieder viele Gesetzesänderungen mit sich gebracht. Eine von diesen betrifft den Täter-Opfer-Ausgleich (TOA). Mit dem Gesetz zur straf-verfahrensrechtlichen Verankerung des Täter-Opfer-Ausgleichs vom 20. Dezember 1999 wird der Opferschutz weiter ausgebaut. Gerichte und Staatsanwaltschaften sind aufgefordert, verstärkt einen Ausgleich zwischen Beschuldigten und Verletzten zu er-reichen. In Fällen, in denen der TOA geeignet ist, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht, kann das Verfahren gegen den Beschuldigten nach erfolgreichem Ausgleich ohne weitere Strafe eingestellt werden. Justizsenator Scherf sieht diese Regelung als sehr positiv an, weil diese Form der Wiedergutmachung die Opfer in den Vordergrund des Verfahrens stellt und dazu beiträgt den Rechtsfrieden wieder herzustellen.

Die wichtigste Voraussetzung für die Anwendung des TOA ist, dass das Opfer mit der Anwendung einer solchen Maßnahme einverstanden ist. Liegt diese Einwilligung vor, wird seitens der Justizbehörden nach einem Weg gesucht, wie der Täter die Folgen seiner Tat mindern und den entstandenen Schaden möglichst wieder gutmachen kann. Diese Möglichkeit bedeutet für Opfer eine konkrete Hilfestellung: Durch die unmittelbare Schadenswiedergutmachung kann oft ein weiterer Prozess um Schadensersatz- oder Schmerzensgeld-Ansprüche vermieden werden.

Ein anderer wesentlicher Gesichtspunkt des TOA ist die Konfrontation des Täters mit seiner Tat und mit dem Opfer. Hierdurch erlebt der Täter oftmals zum ersten mal hautnah, welche drastischen Auswirkungen sein Handeln hatte. Scherf: "Dadurch kann ein Umdenken erreicht und ein wirksamer Schutz gegen erneute Straftaten erzielt werden. Das Gesetz hilft deshalb nicht nur den Betroffenen eines Strafverfahrens, sondern dient allen."