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Der Senator für Inneres und Sport

Röwekamp: „Auch weiterhin Null Toleranz gegen Gewalt auf der Discomeile“

27.02.2006

Innensenator Röwekamp zieht positive Zwischenbilanz der Polizei- und Ordnungsmaßnahmen auf der Discomeile

Auf der sog. Discomeile am Bremer Rembertiring wurden seit Anfang Januar 1649 Personenkontrollen und 490 Fahrzeugkontrollen durchgeführt. Dabei wurden 65 Waffen und gefährliche Gegenstände beschlagnahmt, darunter Schreckschusswaffen und Messer verschiedenster Art sowie Schlagstöcke, Schlagringe und Baseballschläger. Die polizeiliche Zwischenbilanz, die der Senator für Inneres und Sport, Bürgermeister Thomas Röwekamp, an diesem Wochenende vorstellte, verzeichnet zudem 45 Personen, die in Gewahrsam genommen worden sind, sowie 68 Personen, gegen die ein Platzverweis ausgesprochen worden ist. Zusätzlich wurden 251 Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht, davon 216 aus dem Bereich Verkehr, sowie 106 Strafanzeigen. „Bei den Strafanzeigen handelt es sich zu etwa drei Viertel um Körperverletzungsdelikte“, erklärte Röwekamp, „zudem gab es Straftaten wegen Drogenhandels und Rauschgiftbesitzes und wegen Verstößen gegen das Waffengesetz.“

„Das Null-Toleranz-Konzept der Polizei nach der Schießerei vom 6. Januar 2006 hat offenbar gewirkt“, erklärte Bürgermeister Thomas Röwekamp. „Die Maßnahmen der Polizei Bremen haben zur Erhellung des Dunkelfeldes und zur Sicherheit im Bahnhofsviertel maßgeblich beigetragen. Den eingesetzten Beamten und der Polizeiführung danke ich für die bisher geleistete Arbeit. Die Polizei wird hier nicht nachlassen!“


In offen erkennbaren polizeilichen Einsatzbereichen waren von Anfang Januar bis Mitte Februar 780 Polizeibeamte und -beamtinnen mit einem Arbeitsvolumen von 6440 Stunden eingesetzt. Hinzu kommt ein nicht näher benannter Arbeitszeitanteil für den Bereich der verdeckten Maßnahmen und der Ermittlungen. Exemplarisch seien hier diverse Hausdurchsuchungen, u.a. auch mit Festnahmen von dringend tatverdächtigen Personen, genannt.


Zu den ordnungsrechtlichen Maßnahmen des Stadtamtes zählte am 24.1.2006 der Widerruf der Gaststättenkonzessionen wegen Unzuverlässigkeit für einen am Rembertiring gelegenen Gaststättenbetrieb und damit wegen identischer Betreiberschaft im Zusammenhang stehend für eine Gaststätte in der Bornstraße unter Anordnung der sofortigen Vollziehung. Vor dem Verwaltungsgericht Bremen ist ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren anhängig.

Am 31.1.2006 erfolgte gegenüber einem weiteren Konzessionsinhaber eines Gaststättenbetriebs an der so genannten Diskomeile eine Abmahnung und gleichzeitige Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz.
Die umgehend eingeleitete Überprüfung der Türsteher auf ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit läuft zurzeit.


Bereits im Nov. / Dez. letzten Jahres wurden seitens des Gewerbeaußendienstes des Stadtamtes alle Bremer Diskotheken auf Einhaltung der sicherheitsrelevanten Auflagen überprüft. Auf der "Meile" gab es nur eine Beanstandung; eine Anzeige wurde gefertigt.

Am 24. und 25.01.2006 wurden gewerberechtliche Kontrollen aller in Frage kommenden Betriebe der "Diskomeile" durch den Gewerbeaußendienst (Inhaberbezeichnung, Preisaushang, § 6 GastG, Aushang JuSchG, und sicherheitsrelevante Auflagen wie Notausgänge, Fluchtwege und Feuerlöscher) außerhalb der Öffnungszeiten durchgeführt. Der Schwerpunkt der Maßnahme lag in der zeitgleichen polizeilichen Besichtigung der Gaststättenräumlichkeiten ohne Publikum sowie im Festhalten der Räume auf Video für evtl. später notwendig werdende polizeiliche Einsätze. Die Gastronomen hatten sich zuvor damit einverstanden erklärt. Gewerberechtliche Verstöße wurden nicht festgestellt.


Schon vor der Schießerei auf der Diskomeile wurden allgemeine Ordnungswidrigkeiten aus diesem Bereich mit erster Priorität bearbeitet. Delikte in dieser Gegend sind in erster Linie Verstöße nach § 111 OWiG (falsche oder Verweigerung der Namensangabe), § 118 OWiG (Urinieren in der Öffentlichkeit, Zerwerfen von Glasflaschen auf Wegen und Plätzen) und Verstöße nach dem Jugendschutzgesetz (Verkauf von Alkohol an Minderjährige, Minderjährige in Diskotheken). In Ermangelung einer Statistik können hierzu keine konkreten Angaben gemacht werde. Tendenziell sind die Anzeigen bzgl. des Bereichs der Diskomeile Bereich eher rückläufig.


„Mit einem Bündel an polizeilichen und ordnungsrechtlichen Maßnahmen ist es gelungen, dass sich die Situation auf der sog. Discomeile am Rembertiring wieder beruhigt hat“, erklärte Bürgermeister Thomas Röwekamp, „und die Polizei wird auch weiterhin ihren Beitrag zur Sicherheit der Besucher leisten. Klar ist aber auch: Die Probleme auf der Discomeile sind nicht allein durch Polizisten zu lösen.“

Der Senator für Inneres und Sport kündigte in diesem Zusammenhang ein ressortübergreifendes Konzept an, das vom Bereich der Strafverfolgung, des Ausländer- und Ordnungsrechts bis hin zu Jugendschutz sowie Bau und Verkehr reicht. „Die Gespräche mit den Vertretern zahlreicher Behörden sind bereits weit fortgeschritten. Das geht nur gemeinsam mit öffentlichen und privaten Partnern, von der Polizei bis zu den Gastronomiebetreibern. Wir müssen gemeinsam an einem Strang ziehen, damit die Discomeile ein Ort des Vergnügens bleibt und nicht einigen Kriminellen überlassen wird“, forderte Röwekamp.