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Der Senator für Inneres und Sport

Zum Verwaltungsgerichtsverfahren eines wegen Hasspredigten ausgewiesenen Ex-Imams einer Bremer Moschee

14.04.2005

Zur heutigen (14. April 2005) gefällten Entscheidung der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Bremen im ausländerrechtlichen Eilverfahren des früheren Imams einer Bremer Moschee teilt der Senator für Inneres und Sport in einer ersten Stellungnahme mit:


Die heute Mittag bekannt gegebene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts und deren Begründung muss zunächst ausgewertet werden, bevor über eine Beschwerde beim OVG gegen eine Wiedereinreise des sog. Hasspredigers entschieden werden kann.

Der Senator für Inneres und Sport und die an dem Ausweisungsverfahren beteiligten Behörden gehen unverändert von einer erheblichen Gefahr für die innere Sicherheit in Bremen und der Bundesrepublik Deutschland aus, die von dem früheren Imam einer Bremer Moschee ausgeht. Die über den sog. Hassprediger gewonnenen Erkenntnisse sind so gravierend, dass dessen Wiedereinreise ins Bundesgebiet mit den deutschen Sicherheitsinteressen nicht vereinbar wäre.


Nach Auffassung des Senators für Inneres und Sport könne der Ex-Imam, der zudem in Bremen anwaltlich vertreten ist, sein Verfahren durchaus vom Ausland aus betreiben.