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Der Senator für Inneres und Sport

Innensenator besuchte seinen niedersächsischen Amtskollegen

18.08.2003

Röwekamp: Koalitionsvertrag setzt auf enge Zusammenarbeit beider Länder

„Wir haben ein freundschaftliches Gespräch geführt, das von gegenseitigem Verständnis und Interesse geprägt war. Ich bin mir sicher, dass wir in den kommenden vier Jahren fruchtbar zusammen arbeiten werden und die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Kooperationen mit Niedersachsen auf den Weg bringen können,“ erklärte Innensenator Thomas Röwekamp nach dem heutigen (18.8.2003) Besuch bei seinem niedersächsischen Amtskollegen Uwe Schünemann in Hannover.

Innensenator Thomas Röwekamp: „Bremen hat durch seine „Insellage“ zwangsläufig Berührungspunkte mit Niedersachsen. Die Kriminalität in Bremen ist dieselbe wie in Syke oder Delmenhorst, Straftäter können die Landesgrenzen problemlos überwinden, die Strafverfolgungsorgane arbeiten aber noch immer mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Das gleiche gilt für Mitglieder rechts- oder linksextremer Organisationen oder radikaler ausländischer Vereinigungen, die von den jeweiligen Verfassungsschutzbehörden beobachtet werden. Die Bremer Koalitionsparteien haben dieses Problem erkannt und mir im Koalitionsvertrag einen klaren Auftrag gegeben, Kooperationsmöglichkeiten auszuloten und umzusetzen.“


Bei dem heutigen Spitzengespräch der beiden Ressortchefs ging es um die Zusammenarbeit der Polizeibehörden beider Länder sowie der statistischen Landesämter und der Verfassungsschutzämter. Unverzichtbare Grundlage für eine engere Zusammenarbeit ist die Anpassung der entsprechenden Rechtsvorschriften, also des Polizeigesetzes und des Verfassungsschutzgesetzes. Beide Gesetze werden in Niedersachsen zur Zeit novelliert. „Im Bereich des Polizeigesetzes besteht in Bremen Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der Möglichkeit der präventiven Telefonüberwachung und der verdachtsunabhängigen Personenkontrollen, beide Maßnahmen wird das neue niedersächsische Polizeigesetz enthalten,“ so Senator Röwekamp. Voraussetzung für ein gemeinsames Landesamt für Verfassungsschutz sei, so der Senator weiter, dass das dringend novellierungsbedürftige Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Bremen an die Regelungen des neuen niedersächsischen Gesetzes angepasst werde.

Auf der Grundlage vereinheitlichter Polizeigesetze kann auch die Zusammenarbeit in der Aus- und Fortbildung der Polizei aufgenommen werden. Niedersachsen sieht zwar momentan keinen aktuellen Bedarf, eigene Polizeibeamte an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Bremen ausbilden zu lassen, ist aber grundsätzlich an einer Zusammenarbeit interessiert. Kooperiert werden soll zudem im Bereich Bekleidungsbeschaffung, bei den Vorgangsbearbeitungssystemen der Polizeibehörden und beim Aufbau des digitalen Funknetzes für die Polizei und die Rettungsdienste. Die Zusammenarbeit im Bereich der Bekleidungsbeschaffung ist allerdings zur Zeit ausgesetzt, da das Bundeskartellamt der gemeinsamen Beschaffung durch die Norddeutschen Länder, mit der Begründung es handele sich um ein unzulässiges Rationalisierungskartell, widersprochen hat. Die beteiligten Länder haben nun eine Ministererlaubnis bei Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement beantragt.

Auch die Aufgaben der statistischen Landesämter könnten, so sieht es der Bremer Koalitionsvertrag vor, in Zukunft von einer gemeinsamen Behörde wahrgenommen werden. „Das Interesse an einer Zusammenarbeit, bis hin zur Fusion der Statistikbehörden ist auch auf niedersächsischer Seite sehr groß,“ so Innensenator Thomas Röwekamp. Ob am Ende der Entwicklung eine Kooperation der Länder Bremen und Niedersachsen oder eine Norddeutsche Statistikbehörde - gemeinsam mit Hamburg und Schleswig-Holstein - stehe, sei noch offen.

Schließlich sicherte Senator Röwekamp seinem niedersäschischen Amtskollegen die Unterstützung der Bunderatsinitiative für ein Integrationsförderungsgesetz im Innenausschuss des Bundesrates zu.