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Der Senator für Inneres und Sport

Senator Themas Röwekamp: Weniger illegale Waffen bedeuten mehr Sicherheit!

05.08.2003

Bremer Innensenator appelliert an die Bevölkerung: Straffreie Abgabe von Waffen und Munition noch bis zum 31. August möglich – Zwischenbilanz nach vier Monaten neues Waffenrecht

„Waffen gehören nur in die Hände von zuverlässigen und sachkundigen Personen – diesem Grundsatz folgt das neue Waffenrecht,“ erklärte Innensenator Thomas Röwekamp anlässlich einer ersten Zwischenbilanz vier Monate nach Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes. Seit Anfang April sind in Bremen und Bremerhaven mehr als 200 so genannte kleine Waffenscheine ausgegeben worden. Hoch erfreut zeigte sich der Senator über die Zahl der auf Grund der Amnestieregelung in Bremen bisher abgegebenen Waffen. „Seit dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes am 1. April 2003 wurden in der Hansestadt bereits über 239 verbotene und erlaubnispflichtige Waffen abgegeben. Weniger Waffen auf der Straße führen zu mehr Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger,“ so Innensenator Röwekamp.

Besitzer von Waffen und Munition, die seit dem 1. April 2003 verboten sind – oder bei denen die erforderliche Erlaubnis nicht vorliegt – haben noch knapp vier Wochen (bis zum 31. August) lang die Möglichkeit, diese Waffen straffrei bei der Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle abzugeben. Die zuständige Waffenbehörde ist in Bremen das Stadtamt, in Bremerhaven die Ortspolizeibehörde.

Innensenator Thomas Röwekamp appellierte an die Besitzer verbotener Waffen und Munition, die im Gesetz vorgesehene Amnestieregelung nicht verstreichen zu lassen: „Nutzen Sie die Möglichkeit der straffreien Abgabe der Waffen. Ab 1. September wird beispielsweise der Besitz verbotener Waffen mit Freiheitsstrafen von einem bis zu fünf Jahren geahndet.“

Der Innensenator kündigte für die kommenden drei Wochen öffentlichkeitswirksame Maßnahmen an, um die Bürger zur freiwilligen Abgabe gefährlicher und verbotener Waffen zu überzeugen. Ende August beispielsweise werden die Polizeibehörden in beiden Städten die Bürger mit den Aktionstagen „Waffenfreies Bremen“ und „Waffenfreies Bremerhaven“ noch einmal gezielt auf möglichen Waffenbesitz ansprechen und illegale Waffen einsammeln. Eine gesonderte Information für Medien und Öffentlichkeit hierzu folgt in der kommenden Woche.

Seit dem 1. April 2003 müssen diejenigen, die eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe in der Öffentlichkeit mit sich führen wollen, ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung unter Beweis stellen und den sogenannten kleinen Waffenschein beantragen. „Von dieser Möglichkeit haben in Bremen bisher 324 Bürger Gebrauch gemacht, das Stadtamt hat bis heute 127 kleine Waffenscheine erteilt. In Bremerhaven wurden bei der zuständigen Ortspolizeibehörde 96 Anträge gestellt und bisher 80 Erlaubnisse erteilt,“ so der Innensenator.

Bis zur Erteilung des Waffenscheins dürfen die Waffen nicht in der Öffentlichkeit mitgeführt werden. Thomas Röwekamp: „Die hohe Hürde des kleinen Waffenscheins ist gewählt worden, um die Benutzung dieser Waffen möglichst unattraktiv zu machen. Das neue Waffenrecht verfolgt damit auch das Ziel, Gewalttätigkeit in der Gesellschaft – insbesondere unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen – wirkungsvoll einzudämmen.“ Inhaber von Munition, die über keine Munitionserwerbsberechtigung verfügen, haben die Möglichkeit, eine besondere Besitzerlaubnis zu beantragen.