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Der Senator für Finanzen

Kommunale Finanzkraft im Länderfinanzausgleich vollständig berücksichtigen

Gutachten von Prof. Dr. Wieland und Prof. Dr. Lenk bestätigen Bremer Forderung

11.05.2015

Die kommunale Finanzkraft ist vollständig im Länderfinanzausgleich zu berücksichtigen. Zu diesem Ergebnis kommen zwei heute (11. Mai 2015) veröffentlichte Gutachten (siehe Download), die von Professor Dr. Joachim Wieland (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer) und von Professor Dr. Thomas Lenk (Universität Leipzig) im Auftrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen erstellt wurden.

Für Bremen hätte 2014 eine vollständige Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft im Finanzausgleich zu einer Mehreinnahme von rund 76 Millionen Euro geführt. Finanzsenatorin Karoline Linnert betont: "Die Gutachten belegen, dass die kommunale Finanzkraft im bundesstaatlichen Finanzausgleich vollständig einzubeziehen ist. Es ist eine Frage der Vernunft, dies bei der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu berücksichtigen."

Bisher wird die kommunale Finanzkraft lediglich zu 64 Prozent im Länderfinanzausgleich angerechnet. Die Gutachter legen dar, dass bei der Ermittlung der Finanzkraft der Länder eine vollständige Einbeziehung ihrer Gemeinden sowohl verfassungsrechtlich als auch aus finanzwissenschaftlicher Sicht geboten ist. Nur dadurch können die tatsächlichen Finanzkraftunterschiede zwischen den Ländern in ihrem vollen Ausmaß erfasst und in einem zweiten Schritt angemessen ausgeglichen werden.

Die bisherigen Regelungen führen dazu, dass die Finanzkraftunterschiede zwischen den Ländern nur unvollständig dargestellt und ausgeglichen werden. Dadurch entgehen den Ländern mit finanzschwachen Gemeinden wesentliche Einnahmen im Bund-Länder-Finanzausgleich. Dazu Prof. Dr. Wieland: "Die Verzerrungen im Länderfinanzausgleich, die sich aus der nur teilweisen Berücksichtigung der kommunalen Finanzkraft ergeben, können angesichts der weit auseinander klaffenden Steuerkraft der Kommunen nicht länger hingenommen werden."

Die Länder und ihre Städte, Gemeinden und Landkreise sind rechtlich und finanziell eng miteinander verflochten. Sie führen gemeinsam zahlreiche Aufgaben aus, die ihnen bundesgesetzlich übertragen wurden, und sollten daher in ihrer für diese Zwecke bereitstehenden Finanzkraft gleich behandelt werden. Nicht einzusehen ist deshalb, welchen Unterschied es im Finanzausgleich machen soll, ob es sich um Steuereinnahmen eines Landes oder seiner Gemeinden handelt. Beide Gutachter bemängeln, dass der Abschlag bei der kommunalen Finanzkraft Folge politischer Kompromisse der Vergangenheit ist. Die Gutachter kommen übereinstimmend zu dem Schluss, dass die kommunale Finanzkraft im künftigen Finanzausgleichssystem in vollem Umfang in die Berechnung der Finanzkraft der Länder einzubeziehen ist.

Dazu Prof. Dr. Thomas Lenk: "Bei einer Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist wegen der vorliegenden Argumente und der unzureichenden Begründung des aktuellen Abschlags eine vollständige und dauerhafte Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft in den Länderfinanzausgleich zu empfehlen."

Die Gutachten zum Download:
Gutachten Wieland
PDF-Gutachten Wieland (pdf, 293.6 KB)

Gutachten Lenk
PDF-Gutachten Lenk (pdf, 2.1 MB)