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Der Senator für Inneres und Sport

Das Stadtamt fordert zur Anmeldung von Rechten an Fundsachen auf

16.01.2003

Die in der Zeit von August bis September 2002 beim STADTAMT - Fundangelegenheiten – oder bei den Polizeirevieren der Polizei Bremen abgegebenen Fundsachen (u.a. Geldbörsen, Schmuck, Fahrräder, Mofas, Brillen, Schirme, Bekleidung, Elektrogeräte und sonstige Kleinartikel) auch soweit sie in öffentlichen Behörden und Verkehrsanstalten gefunden worden sind – werden gemäß § 979 BGB öffentlich versteigert.


Diejenigen Personen, denen Rechte an diesen Fundgegenständen zustehen (Finder oder Verlierer), werden gebeten, Ihre Rechte beim Stadtamt – Fundangelegenheiten - , Auf der Kuhlen 1A (Nähe Sielwall), innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltend zu machen.