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Der Senator für Inneres und Sport

Innenministerkonferenz in Bremerhaven

06.06.2002

Abschlußpressekonferenz am 6. Juni 2002, MOS, Bremerhaven

Zu nachfolgenden Tagesordnungspunkten haben wir die Beschlüsse im Wortlaut dokumentiert:

Konsequenzen aus den Ereignissen vom 26. April in Erfurt
Rückführung von Minderheiten in das Kosovo
Zusammenarbeit mit Afghanistan
Änderung des Versammlungsrechts
Schutz vor illegalen Waffen
Konzeption zur "Bekämpfung Politisch motivierter Kriminalität international agierender gewaltbereiter Störer bei Demonstrationsanlässen" - Forderungen und Maßnahmen
Europaeinheitliches digitales Sprech- und Datenfunksystems für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
Laufbahnrechtliche Zuordnung von Bachelor- und Masterabschlüssen
Kryptopolitik
EGovernment


Reaktionen auf den Amoklauf von Erfurt vom 26. April 2002, ausländerrechtliche Regelungen, die Einführung des digitalen Sprechfunks und die Koordination im Bereich eGovernment standen im Mittelpunkt der Frühjahrskonferenz der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder, die diesmal in Bremerhaven tagte. Unter Vorsitz von Bremens Senator für Inneres, Kultur und Sport Dr. Kuno Böse diskutierten die Innenminister und Senatoren der Länder und der Bundesinnenminister am Mittwoch und Donnerstag rund 40 Tagesordnungspunkte.


Konsequenzen aus dem Amoklauf von Erfurt vom 26. April

Die Innenministerkonferenz (IMK) begrüßt die vorgesehene Einrichtung eines "Runden Tisches gegen Gewalt in den Medien" durch die Regierungschefs von Bund und Ländern. Über den aktuellen Anlass hinaus ist die öffentliche und fachliche Diskussion zur Eindämmung von Gewalt in ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen dringend notwendig und muss verstärkt fortgesetzt werden. Dabei sind vor allem die vielfältigen Aspekte der verhaltensorientierten Prävention im Kontext der unterschiedlichen Medien zu untersuchen und Vorschläge für geeignete Maßnahmen zu unterbreiten. Der Vorsitzende der IMK wird gebeten, dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz die aktive Mitwirkung der IMK in den Beratungen des "Runden Tisches", vertreten durch die Innenminister der Länder Niedersachsen und Thüringen, vorzuschlagen.

Die IMK ist nach eingehender Erörterung der Ereignisse in Erfurt der Auffassung, dass die Thematik "Gewalt an Schulen" vorrangig als gesamtgesellschaftliches Problem zu betrachten ist. Sie sieht daher die Notwendigkeit, Präventionsmaßnahmen gegen Gewaltausübung durch Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, insbesondere im Zusammenwirken mit Schulen, zu intensivieren.

Die IMK begrüßt die beabsichtigten Präventionsmaßnahmen im Rahmen des Deutschen Forums für Kriminalprävention des Programmes Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) sowie der Polizei Führungsakademie (PFA) und nimmt den hierzu ergangenen Beschluss des Arbeitskreises II vom 07.05.02 zur Kenntnis.


Rückführung von Minderheiten in das Kosovo

Die Innenministerkonferenz hat den Bericht des Bundesministeriums des Innern über die zwischenzeitlich mit der UN-Verwaltung im Kosovo (UNMIK) geführten Gespräche zur Kenntnis genommen.

Die IMK stellt fest, dass ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht für diese Gruppen ausgeschlossen ist. Die Innenminister und –senatoren der Länder appellieren an die Betroffenen, eine freiwillige Rückkehr in Betracht zu ziehen.

Die Innenminister und –senatoren der Länder gehen davon aus, dass die Voraussetzungen für eine zwangsweise Rückführung noch in diesem Jahr gegeben sein werden.

Die Innenministerkonferenz beauftragt daher die Ausländerreferenten des Bundes und der Länder, kurzfristig die Modalitäten für die schrittweise Rückführung abzustimmen. Die freiwillige Ausreise von Minderheitenangehörigen genießt Vorrang. Im Interesse einer geordneten Rückführung und Aufnahme sollen Abschiebungen in Absprache mit UNMIK durchgeführt werden.

Aufenthaltsbefugnisse für gemischt-ethnische Familien und Ehepaare aus dem Kosovo (IMK-Beschluss vom 23. November 2000 zu TOP 8) werden nicht mehr verlängert. Dieser Personenkreis ist hinsichtlich der Rückführung nunmehr so zu behandeln wie Familien und Ehepaare, die einer Minderheitengruppe angehören. Die Länder einigten sich darauf Duldungen von ausreisepflichtigen Minderheitenangehörigen aus dem Kosovo nur noch solange zu verlängern, bis im Einzelfall die Rückführung möglich ist.


Zusammenarbeit mit Afghanistan

Die Innenminister und -senatoren der Länder nehmen den Bericht des Bundesministers des Innern über die gegenwärtige Lage in Afghanistan zur Kenntnis. Sie bitten den Bund, die Länder fortlaufend über die weitere Entwicklung der Lage zu unterrichten. Die Innenminister und -senatoren der Länder und der Bundesminister des Innern unterstützen die Anstrengungen der Vereinten Nationen und der Übergangsregierung Karzai zum Aufbau einer demokratischen staatlichen Ordnung in Afghanistan. Sie rufen deshalb alle in Deutschland lebenden afghanischen Staatsangehörigen auf, sich am Wiederaufbau ihres Heimatlandes und der Errichtung und Festigung demokratischer Strukturen aktiv zu beteiligen, indem sie ihr in Deutschland erworbenes Wissen und Können den Menschen in ihrer Heimat zur Verfügung stellen. Sie dienen damit zugleich den Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Die Innenminister und -senatoren der Länder und der Bundesminister des Innern stimmen, wie schon bei der Rückkehr der Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina und dem übrigen früheren Jugoslawien darin überein, dass die Rückkehr ausreisepflichtiger Personen vorrangig freiwillig und nicht im Wege staatlicher Zwangsmaßnahmen erfolgen soll. Bund und Länder werden deshalb Initiativen und Programme zur Förderung der freiwilligen Rückkehr ausreisepflichtiger afghanischer Staatsangehöriger im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv fördern. Die Innenminister und -senatoren der Länder bitten den Bundesminister des Innern, sich dafür einzusetzen, dass die in seinem Geschäftsbereich getroffenen sowie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und auf europäischer Ebene geplanten Maßnahmen zur Förderung der Rückkehr afghanischer Staatsangehöriger zeitnah umgesetzt und die Länder über die sich daraus ergebenden Möglichkeiten der Rückkehrförderung unterrichtet werden.

Die Innenminister und -senatoren der Länder stellen fest, dass angesichts der derzeitigen zivilen und militärischen Lage sowie des Fehlens ausreichender Flugverbindungen die zwangsweise Rückführung ausreisepflichtiger afghanischer Staatsangehöriger derzeit grundsätzlich nicht in Betracht kommt. Eine Abschiebung von Straftätern im Einzelfall ist nicht ausgeschlossen. Bund und Länder werden gemeinsam ein Rückführungskonzept entwickeln. Die Länder können die Duldungen von vollziehbar ausreisepflichtigen Afghanen zunächst um bis sechs Monate verlängern, danach erfolgt eine erneute Prüfung. Die Innenministerkonferenz nimmt ferner den Bericht des BMI über die deutsche Unterstützung für den Wiederaufbau der afghanischen Polizei (Stand: 29.05.02) zustimmend zur Kenntnis.


Änderungen des Versammlungsrechts

Die Innenministerkonferenz nimmt die Auswertung des AK I zum verfassungsrechtlichen Gutachten von Prof. Dr. Grimm zur Kenntnis.


Schutz der Bevölkerung vor sogenannten „illegalen Waffen“

Die IMK bittet den Bund unter Beteiligung der Länder zu prüfen, ob die waffenrechtlichen Straf- und Bußgeldvorschriften optimiert werden können, um die Bevölkerung besser vor sogenannten „illegalen Waffen“ zu schützen.


Konzeption zur "Bekämpfung Politisch motivierter Kriminalität international agierender gewaltbereiter Störer bei emonstrationsanlässen" -Forderungen und Maßnahmen

Die IMK nimmt den Umlaufbeschluss des AK II vom 27.02.02 zur "Konzeption zur Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität international agierender gewaltbereiter Störer bei Demonstrationsanlässen" (Stand: 14.01.02) sowie den Bericht "Forderungen und Maßnahmen zur Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität international agierender gewaltbereiter Störer bei Demonstrationsanlässen" (Stand: 07.05.02) und den Beschluss des AK II vom gleichen Tag zur Kenntnis.

Die IMK bewertet die Konzeption als nationales Umsetzungskonzept der Schlussfolgerungen des EU-Ministerrates Justiz und Inneres vom 13.07.01 sowie des daraus abgeleiteten Maßnahmenkataloges der EU-Präsidentschaft. Sie sieht in der Konzeption und den aufgezeigten Forderungen und Maßnahmen ein geeignetes Instrumentarium, gewalttätigen Ausschreitungen bei internationalen Großveranstaltungen entgegenzuwirken und Straftaten staatenübergreifend konsequent zu verfolgen. Sie empfiehlt die zügige Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen durch die Polizeien des Bundes und der Länder sowie durch die Polizei-Führungsakademie. Hierzu zählen:

  • Standardisierung des Informationsaustausches
  • Gegenseitiger Zugriff auf nationale Datenbestände
  • Europäische Datei „Gefahrenabwehr“
  • Einrichtung einer „europäischen Informationssammelstelle (ISA)“ im Einzelfall bei Europol
  • Europäischer Polizeiverbund
  • Gegenseitige Unterstützung bei staatenübergreifenden Polizeieinsatz
  • Europäisches Rahmenkonzept bei staatenübergreifenden Polizeieinsatz
  • Fremdsprachenausbildung
  • Gemeinsame Aus- und Fortbildung

Sie begrüßt die Initiative des Bundes im Rahmen der Sondersitzung der europäischen Justiz- und Innenministerkonferenz vom 13.07.2001 zur Schaffung gemeinsamer Standards zur Ausbildung und Ausstattung von Spezialeinheiten und bittet den Bundesminister des Innern, in weiteren Beratungen auf EU-Ebene, wie darüber hinaus auch in bilateralen Verhandlungen mit ausländischen Staaten die aufgezeigten Forderungen und Maßnahmen zu berücksichtigen, insbesondere auf eine konsequente Fortführung und Koordinierung bereits laufender Projekte zur Verbesserung der internationalen polizeilichen/justiziellen Zusammenarbeit hinzuwirken sowie ggf. zusätzliche Initiativen zu ergreifen. Hierzu ist im wesentlichen

  • der staatenübergreifender Einsatz von Polizeivollzugsbeamten/innen mit hoheitlichen Befugnissen
  • die gegenseitige Unterstützung mit Führungs- und Einsatzmitteln und
  • die umfassende Abstimmung der zu entwickelnden und durchzuführenden polizeilichen Maßnahmen bis hin zur Entwicklung eines gesamteuropäischen Rahmenkonzeptes
vorgesehen.

Die IMK bittet ihren Vorsitzenden, den Vorsitzenden der Konferenz der Justizministerinnen und -minister über den Beschluss zu unterrichten und um Unterstützung zu werben.

Europaeinheitliches digitales Sprech- und Datenfunksystems für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)

Die Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern nehmen den „Bericht zur Auswertung des Interessenbekundungsverfahrens und zur Fortführung des Projekts BOS-Digitalfunk“ der Zentralstelle zur Vorbereitung der Einführung eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems - Digitalfunk - (ZED) vom Mai 2002, einschl. der Aussagen zu den voraussichtlichen Kosten des Projekts, zur Kenntnis.

Die Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern unterstreichen die Notwendigkeit der schnellstmöglichen Einführung des digitalen Sprech- und Datenfunks für die BOS (Behörden und Organisationen mir Sicherheitsaufgaben) und der dazu erforderlichen Errichtung eines bundesweit einheitlichen BOS-Digitalfunknetzes. Sie unterstützen den Vorschlag der ZED, das BOS-Digitalfunknetz durch einen zentralen Netzbetreiber zu planen, aufzubauen und zu betreiben. Die Innenminister und –senatoren von Bund und Ländern halten es für erforderlich, dass die Länder und der Bund, - soweit noch nicht geschehen - bis zur Herbst-IMK am 05. Dezember 2002 in Bremen Grundsatzbeschlüsse zur Einführung eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für die BOS fassen.

Sie beauftragen die ZED, für die Herbst-IMK in Bremen einen Bericht über die abschließende Beschreibung der grundlegenden Leistungsmerkmale des geplanten BOS-Digitalfunknetzes vorzulegen und damit den erforderlichen Mindeststandard als Ersatz für den bisherigen analogen Funk zu beschreiben. Diese Beschreibung der Leistungsmerkmale bildet die Grundlage für ein Vergabeverfahren. Die Innenminister und –senatoren von Bund und Ländern stimmen dem Vorschlag der ZED zu, zur Abstimmung der abschließenden Beschreibung der grundlegenden Leistungsmerkmale (Mindeststandards) des BOS-Digitalfunknetzes eine Expertengruppe von Bund und Ländern (Gruppe „Anforderungen an das Netz“) einzuberufen und überträgt der ZED die Aufgabe, die Gruppe einzuladen, zu koordinieren und zu moderieren. Auf der Grundlage der beschriebenen Leistungsmerkmale soll die Expertengruppe die technischen Lösungen, insbesondere hinsichtlich der Kosten, bewerten.

Die Innenminister und -senatoren der Länder erwarten vom Bund ein beträchtlich verstärktes finanzielles Engagement, welches der Größenordnung des Projektes, seiner Nutzung durch Bundesbehörden und der wirtschaftlichen Bedeutung für den Bund sowie seiner völkerrechtlichen Verpflichtung gerecht wird. Die verbleibenden Kosten sollen nach dem modifizierten PFA-Schlüssel verteilt werden. Auf Dauer sollen die Kosten für den Netzbetrieb nutzungsabhängig erstattet werden.

In Zusammenhang mit der geplanten Einführung des digitalen Sprech- und Datenfunksystems hat die IMK beschlossen, die Finanzminister von Bund und Ländern in die weitere Planung einzubinden.


Laufbahnrechtliche Zuordnung von Bachelor- und Masterabschlüssen

Die IMK bestätigt ihren im Umlaufverfahren am 17. April 2002 zustande gekommenen Beschluss über die laufbahnrechtliche Zuordnung von Bachelor- und Masterabschlüssen.

Die IMK stimmt der Vereinbarung von Innenministerkonferenz und Kultusministerministerkonferenz "Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen" zu. Die Mitglieder der IMK werden darauf hinwirken, dass nach Buchst. C der Vereinbarung das jeweilige Laufbahnrecht, soweit erforderlich, entsprechend angepasst wird.


Kryptopolitik

Die Innenministerkonferenz nimmt den Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen der Nutzung kryptographischer Verfahren auf die Arbeit der Straf-verfolgungs- und Sicherheitsbehörden (Ziffer 4 der Eckpunkte der deutschen Kryptopolitik vom 2. Juni 1999) "Verschlüsselungsbericht" zur Kenntnis und begrüßt die Empfehlung des AK II, dass die Landeskriminalämter weiterhin alle Straftaten im Zusammenhang mit dem Einsatz von Verschlüsselungstechnik über das Bundeskriminalamt (BKA) an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)melden. Die IMK hält vor dem Hintergrund einer zu erwartenden Zunahme von kryptierter Telekommunikation eine umfassende Bestandsaufnahme zu Schwierigkeiten und Lösungsmöglichkeiten bei der Überwachung kryptierter Telekommunikation für geboten. Sie begrüßt, dass der AK II diese Thematik bereits aufgegriffen hat und bittet den AK II im Herbst 2002 hierüber zu berichten.


EGovernment

Die IMK stellt fest, dass eGovernment eine alle Ministerkonferenzen in unterschiedlicher Intensität betreffende organisatorische, technische und rechtliche Herausforderung darstellt, die nur vernetzt und auf den verschiedenen Entscheidungsebenen in Kommunen, Ländern und im Bund koordiniert erfüllt werden kann. Dabei sind Bereiche und Anwendungsfelder des eGovernment zu vereinbaren, in denen ein aufeinander abgestimmtes Vorgehen von Bund und Ländern unter Berücksichtigung der Belange der Kommunen zweckmäßig und wirtschaftlich ist.

Die IMK betont die Notwendigkeit der Verknüpfung der grundsätzlichen und übergreifenden organisatorischen und technischen Fragestellungen und Probleme mit dem Ziel der Verwaltungsmodernisierung und der Stärkung der Dienstleistungsorientierung, aus der sich – unbeschadet anderer Zuständigkeiten in einzelnen Ländern - ihr besonderes Interesse und ihre herausgehobene Verantwortung für die Weiterentwicklung von eGovernment ergibt. Die IMK bittet die MPK, die Federführung für Angelegenheiten des eGovernment festzulegen. Sie bittet ihren Vorsitzenden, die anderen Fachministerkonferenzen über den Beschluss zu unterrichten.