Sie sind hier:
  • Pressemitteilungen
  • Archiv
  • Erklärung des Senator für Inneres, Kultur und Sport zum heutigen Beschluss des Landgerichts Bremen zur Abschiebehaft

Der Senator für Inneres und Sport

Erklärung des Senator für Inneres, Kultur und Sport zum heutigen Beschluss des Landgerichts Bremen zur Abschiebehaft

30.01.2002

Das Landgericht Bremen hat heute - 30.01.2002 - den Beschluss des Amtsgerichts vom 22.01.2002 in dem Abschiebehaftverfahren des jungen türkischen Staatsangehörigen Abdulkadir C. aufgehoben. Der erst 15jährige wurde in Haft genommen, weil er untergetaucht und zahlreich straffällig in Erscheinung getreten war.

Das Landgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass keine Zweifel an der Ausreisepflicht des Betroffenen bestehen. Es gebe auch kein grundsätzliches Verbot, bei Jugendlichen Abschiebehaft anzuordnen. Ferner bestand nach Auffassung der Richter ein begründeter Anlass für die Stellung des Haftantrages durch die Ausländerbehörde. Grund für die Aufhebung des Beschlusses des Amtsgerichts war jedoch die Änderung der Verhältnisse seit seiner Inhaftierung.

Das Gericht weist in seiner Begründung darauf hin, dass inzwischen sowohl der Vater als auch der 16jährige Bruder in Haft genommen wurden und die Eltern und der Betroffenen selbst für das Gericht glaubhaft erklärt haben, sich der Abschiebung nicht mehr widersetzen zu wollen.

Das nach Auffassung des Gerichts als gering einzuschätzende Risiko, dass der Betroffene sich einer Abschiebung entziehen wird, muss - so das Landgericht - im Hinblick auf die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes hingenommen werden.

Die Ausländerbehörde hat die Familie darüber unterrichtet, dass die Rückführung in die Türkei in Kürze erfolgen wird.

Der Senator für Inneres, Kultur und Sport fordert die Familie nachdrücklich auf, ihre erst in den letzten Tagen abgegebenen Versicherungen, sich der Rückführung in die Türkei nun nicht mehr widersetzen zu wollen, auch tatsächlich einzuhalten, damit weitere Zwangsmittel nicht erforderlich werden.