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Der Senator für Inneres und Sport

Neues Staatsangehörigkeitsrecht ab 1. Januar 2000

29.12.1999

Der Senator für Inneres, Kultur und Sport teilt mit:

Vom 1. Januar 2000 an gilt das neue Staatsbürgerschaftsrecht. Für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft bestehen u.a. folgende Voraussetzungen:

Grundvoraussetzung ist der legale, auf Dauer angelegte Aufenthalt gemäß den üblichen ausländerrechtlichen Bestimmungen. Ferner ist (bei Erwachsenen) ein Mindestaufenthalt von acht Jahren erforderlich. Vorübergehende Inlandsaufenthalte (z.B. im Rahmen von Urlaubsreisen, bei Studienaufenthalten oder von Bürgerkriegsflüchtlingen) genügen nicht.

Darüber hinaus muß der Lebensunterhalt ohne den Bezug von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe bestritten werden können, es dürfen keine Straftaten begangen worden und es müssen deutsche Sprachkenntnisse vorhanden sein. Das neue Recht schreibt erstmals für die Anspruchseinbürgerung deutsche Sprachkenntnisse vor.

Kinder ausländischer Eltern erhalten mit Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mindestens acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt. Wenn sie noch eine weitere Staatsangehörigkeit mit der Geburt erwerben, haben sie bei Volljährigkeit zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit zu wählen (Option).

Kinder unter 10 Jahren können ebenfalls die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn ihre Eltern die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Ein Antrag für diese Kinder muss allerdings im Jahr 2000 gestellt werden, da der Anspruch ansonsten verfällt. Auch hier gilt, dass die Kinder bei Volljährigkeit sich für die deutsche oder die ausländische Staatsbürgerschaft zu entscheiden haben.

Das neue Staatsangehörigkeitsrecht enthält eine Schutzklausel, die den Einbürgerungsanspruch ausschließt, wenn eine verfassungsfeindliche oder extremistische Betätigung festgestellt wird. Zusätzlich wird gefordert, daß sich alle volljährigen Einbürgerungsbewerber ausdrücklich und in verbindlicher Form zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen.

"Das neue Staatsangehörigkeitsrecht bedeutet, dass vom Jahr 2000 an viel mehr Menschen als vorher einen Anspruch auf eine Einbürgerung in Deutschland haben", führt Innensenator Dr. Bernt Schulte aus. "Wurden 1999 im Land Bremen noch etwa 1600 Anträge auf Erteilung der deutschen Staatsbürgerschaft gestellt, so rechnen wir im Jahr 2000 mit bis zu 5000 Antragstellern.

Einbürgerung soll am Ende eines Integrationsprozesses stehen. Deswegen habe auch ich im Kreis der Innenminister der Länder erfolgreich darauf beharrt, dass Antragsteller entsprechende Deutschkenntnisse nachweisen müssen. Ohne deutsche Sprachkenntnisse ist zum Beispiel die Mitwirkung an demokratischen Prozessen kaum möglich. Nur wer deutsch spricht, kann auch an unserem gesellschaftlichen Leben in Deutschland teilhaben. Auch Verfassungsfeinde und Kriminelle bleiben von der deutschen Staatsbürgerschaft ausgeschlossen."