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Der Senator für Inneres und Sport

Der Senator für Inneres, Kultur und Sport teilt mit:
„Akustische Raumüberwachung ist wirksames Mittel zur Vermeidung von Straftaten“

26.09.2000

Bremer SPD blockiert bisher Abwehr von Lebensgefahr durch neues Polizeigesetz

„Um dringende Gefahren für Leib und Leben verhindern zu können, muss die Polizei wirksamere Instrumente erhalten. Hierzu gehört die akustische Raumüberwachung, die im neuen Polizeigesetz dringend geregelt werden muss. Leider ist diese Regelung bisher an der Bremer SPD gescheitert“, erklärt Innensenator Dr. Bernt Schulte.

Zum Beispiel bei einer Geiselnahme kann es zur Rettung von Menschenleben erforderlich sein, Wohnungen oder Betriebsräume mit technischen Mitteln abzuhören. Bisher ist diese Maßnahme nur zur Strafverfolgung (nach Strafprozessordnung) erlaubt, nicht jedoch zur Gefahrenabwehr. Da im Beispiel der Geiselnahme die Rettung von Menschenleben gegenüber der Strafverfolgung eindeutig im Vordergrund steht, hat die Maßnahme gefahrenabwehrenden Charakter und steht damit der Polizei Bremen zur Zeit nicht zur Verfügung. Zukünftig sollen technische Mittel zur Datenerhebung auch zur Gefahrenabwehr (d.h. zur Verhütung von Straftaten) eingesetzt werden.

Bremen ist übrigens das einzige Bundesland, das hierzu keine gesetzliche Regelung im Polizeigesetz hat. Für „skandalös“ hält das Innensenator Dr. Bernt Schulte. Die Präsidenten der Länderparlamente gingen in ihrer Konferenz im Mai 2000 selbstverständlich von bestehenden gesetzlichen Regelungen aus; sie erwarten eine Berichtspflicht der Landesregierungen an die Länderparlamente bei erfolgten akustischen Wohnraumüberwachungen (Drs. 15/432 der Bremischen Bürgerschaft).

„Die ablehnende Haltung der SPD hinsichtlich der akustischen Raumüberwachung zur Gefahrenabwehr ist völlig unverständlich“, kritisiert Innensenator Dr. Bernt Schulte. „Die SPD hat 1998 im Deutschen Bundestag dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität einschließlich der akustischen Raumüberwachung zum Zweck der Ermittlung der Täter nach einer Straftat zugestimmt. Die Bremer SPD verweigert aber ihre Zustimmung zur akustischen Raumüberwachung zur Vermeidung einer Straftat. Das ist beschränkt, inkonsequent und schwächt die Präventionsarbeit der Polizei erheblich. Vielleicht hat die Bremer SPD ja noch rechtzeitig ein Einsehen, ehe die Bremer Polizei bei einer Geiselnahme ohne dieses Mittel auskommen muss.“