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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Arbeits- und Sozialsenatorin Karin Röpke: Beschluss der Bundesregierung ist abwegig

06.10.2005

„Unrealistisch und abwegig“ – so hat Bremens Arbeits- und Sozialsenatorin Karin Röpke den Beschluss der Bundesregierung bezeichnet, von den Kommunen den bisherigen Bundesanteil an den Unterbringungskosten für Langzeitarbeitlose zurückzufordern und diesen Anteil von 29,1 Prozent an den Kosten ganz zu streichen. Senatorin Röpke: „Es gibt einen berechtigten Anspruch auf die Beteiligung des Bundes an den Kosten, daran wird Bremen festhalten.“


Besonders ärgerlich sei es, so die Senatorin, dass der Bund seine Berechnungen nicht offen lege und die Kommunen diese somit nicht nachvollziehen könnten. Wenn es Korrekturen bei der Finanzierung der Unterbringungskosten geben sollte, so die Senatorin, müsse dies in den Revisionsverhandlungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen geklärt werden, die unverzüglich aufgenommen werden sollten. Es könne jedoch nicht angehen, dass der Bund einseitige Beschlüsse zu Lasten der Kommunen fasse.