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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Arbeitgeber müssen Heimarbeitsplätze melden

30.12.2004

Alle Arbeitgeber/innen, die im Jahr 2004 in Bremen oder Bremerhaven Heimarbeiterinnen oder Heimarbeiter beschäftigt haben, auch wenn es nur vorübergehend gewesen ist, müssen dies beim Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales bis zum 31. Januar 2005 anzeigen.


Die für die Meldungen vorgeschriebenen Listenvordrucke sind bei der senatorischen Behörde, Doventorscontrescarpe 172 (Block D), 28195 Bremen, und bei den Gewerbeaufsichtsämtern in Bremen und Bremerhaven erhältlich.


Einzelheiten über die Meldepflicht sind den Amtlichen Bekanntmachungen zu entnehmen.