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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Neues Kindergartenjahr ab August 2005

29.12.2004

Eltern werden um Anmeldungen vom 10. bis 21. Januar gebeten

Alle drei- bis sechsjährigen Kinder haben in Bremen Anspruch auf eine täglich 4-stündige Betreuung und somit die Möglichkeit, eine der 270 Bremer Kindertageseinrichtungen zu besuchen. Außerdem gibt es Betreuungsangebote im Umfang von sechs und acht Stunden, wobei berufstätigen Eltern bei der achtstündigen Betreuung ihrer Kinder Vorrang eingeräumt wird. In einigen Einrichtungen ist es auch möglich, das Kind fünf und sieben Stunden in die Obhut der Erzieherinnen zu geben.


Anfang Januar erhalten 4.306 Eltern, deren Kinder im Jahr 2005 drei Jahre alt werden, einen Brief der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales. Der Brief beinhaltet alle Informationen, die für die Anmeldung im Kindergarten notwendig sind. Zusätzlich ist ihm die „Eintrittskarte“ - der Kindergarten-Pass – beigelegt. Auf diesem ist der Name des Kindes und eine Nummer vermerkt. Anmeldeformular und Kindergarten-Pass müssen zusammen im Kindergarten für eine Anmeldung abgegeben werden.


Bei der Anmeldung und Auswahl des Kindergartens, bittet die Sozialbehörde die Eltern, auf folgende Dinge zu achten:



  • Eltern sollten sich in verschiedenen Kindertageseinrichtungen informieren lassen.
  • Eltern sollten sich über die unterschiedlichen Betreuungsangebote ein Bild machen und dann entscheiden, wo ihr Kind am besten aufgehoben ist.
  • Das Kind kann nur in einem Kindergarten angemeldet werden.
  • Der Kindergarten – Pass wird dringend zur Anmeldung benötigt. Er sollte deshalb gut aufbewahrt werden und zur Anmeldung mit in den Kindergarten genommen werden.
  • Die Anmeldezeit vom 10. bis 21. Januar sollte genutzt werden, wenn das Kind den Kindergarten ab dem 01. August 2005 besuchen soll.
  • Möchte man ein 3-jähriges Kind zu einem anderen Termin als dem 01. August 2005 anmelden, sollte dieses drei Monate vorher beantragt werden, damit notwendige Plätze frühzeitig eingeplant werden können.
  • Da jeder Einrichtung nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht, ist es sinnvoll, im Aufnahmeantrag weitere Kindergärten zu nennen, die für eine Betreuung des Kindes ebenfalls in Frage kommen.
  • Behinderte Kinder sowie Kinder, die in ihrer Entwicklung beeinträchtigt sind, werden im Kindergarten gemeinsam mit anderen Kindern betreut und gefördert. Für Kinder, die zusätzliche Unterstützung benötigen, muss ein ergänzender Antrag gestellt werden. Antragsformulare erhalten die Eltern in den jeweiligen Einrichtungen.


Sozialsenatorin Karin Röpke: „Alle Beteiligten werden sich bemühen, den Eltern einen Platz im Kindergarten ihrer Wahl zukommen zu lassen. Dies wird jedoch – wie in den Vorjahren – wegen der unterschiedlichen Größen und Angebote der Einrichtungen nicht immer gelingen. Dafür bitte ich um Verständnis.“


Beginn und Ende eines Kindergartenjahres verlaufen parallel zum Schuljahr. Es beginnt am 01. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Damit werden einheitliche und verlässliche Abläufe sichergestellt.