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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Das Amt für Soziale Dienste Bremen teilt mit:

27.08.2003

Auch in diesem Jahr Feuerungshilfen für Bremerinnen und Bremer mit geringem Einkommen

Bremerinnen und Bremer können auch in diesem Jahr Feuerungshilfen erhalten, wenn sie ein geringes Einkommen haben und ihr Heizmaterial selbst beschaffen müssen. Die Höhe der Feuerungshilfe richtet sich nach den eingesetzten Brennstoffen und der Haushaltsgröße. Für Ein- bis Zwei-Personen-Haushalte beträgt die Pauschale bei Kohlebeheizung € 565,- und bei Ölbeheizung € 465,-

Empfänger/innen laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten den Betrag automatisch und müssen dementsprechend keinen gesonderten Antrag stellen.

Alle anderen Personen mit geringem Einkommen, so auch Empfänger/innen von Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz, können bei den Abteilungen für Wirtschaftliche Hilfen in den Sozial-zentren der Stadtteile entsprechende Anträge stellen.