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  • „Wer schlägt – geht“ - Ein Jahr Wegweisungsrecht in Bremen und Bremerhaven

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

„Wer schlägt – geht“ - Ein Jahr Wegweisungsrecht in Bremen und Bremerhaven

04.03.2003

Frauensenatorin Karin Röpke und Innensenator Dr. Kuno Böse ziehen positive Bilanz

Seit Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes und des damit verbundenen Wegweisungsrechts zu Beginn des Jahres 2002 haben die Polizei Bremen 87 Wohnungsverweisungen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven 20 Wohnungsverweisungen verhängt (Stichtag: 07.02.03). Dabei sind die Opfer der häuslichen Beziehungsgewalt – in der Regel Frauen – von den Sozialzentren des Amts für Soziale Dienste, sofern sie die Hilfe angenommen haben, entsprechend des vereinbarten Hilfeverfahrens unterstützt und betreut worden. Diese Bilanz zogen heute (4.3.2003) Frauen- und Sozialsenatorin Karin Röpke und Innensenator Dr. Kuno Böse anlässlich der Beratung des Senats über einen entsprechenden Bericht der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Häusliche Beziehungsgewalt“, der unter der Federführung der Gleichstellungsstelle (ZGF) entstanden ist.


„Wer schlägt – geht“, stellte Senatorin Röpke fest. „Endlich muss der schlagende Mann die gemeinsame Wohnung verlassen, und die gedemütigte Frau kann mit ihren Kindern dort bleiben. Ein Riesenfortschritt für die legitimen Rechte von Frauen“. Innensenator Dr. Böse wies auf das funktionierende Zusammenspiel von Polizei, Sozialzentren und Justiz hin: „Mit Hilfe der polizeilichen Wohnungsverweisung kann ein Täter in Fällen häuslicher Gewalt für einen Zeitraum von bis zu 10 Tagen aus der Wohnung verwiesen und mit einem Rückkehrverbot belegt werden. In dieser Zeit ist es dem Opfer möglich, weiterreichende zivilrechtliche Schritte gegen den Täter einzuleiten. Dabei können sie sich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialzentren unterstützen lassen, die von der Polizei umgehend eingeschaltet werden.“ Insgesamt seien im Jahr 2002 im Informationssystem der Polizei Bremen 145 Delikte (in Bremerhaven 83 Fälle) gesondert registriert worden, die im Zusammenhang mit häuslicher Beziehungsgewalt standen. Dabei habe es sich überwiegend um Körperverletzungsdelikte gehandelt.



Begleitet wird das neue Wegweisungsrecht durch ein Bündel von Maßnahmen zur Aufklärung und Unterstützung von Betroffenen, zur Schulung von Polizisten, Sozialpädagoginnen und

-pädagogen, Lehrerinnen und Lehrern, bis hin zu den Beschäftigten in Krankenhäusern und Kindertagesheimen. „Entscheidend ist, dass auch die Umgebung mitbekommt, ob Frauen geschlagen werden, um darauf reagieren und so auch im Vorfeld eines polizeilichen Einsatzes Hilfen organisieren zu können“, erklärte Senatorin Röpke. So hätte z.B. in den kommunalen Krankenhäusern eine Arbeitsgruppe aus pflegerischen und ärztlichen Leitungskräften aus Pädiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychologie einen Ratgeber „Häusliche Beziehungsgewalt“ für die Beschäftigten im Krankenhaus entwickelt, um erlittene Gewalt erkennen und auf die Betroffenen zugehen zu können. „Ein erhebliches Schamgefühl über die gerade erlebte oder zurückliegende Qual verhindert oft, dass sich die Betroffenen von sich aus melden.“ Deshalb sei zudem ein Faltblatt „Häusliche Beziehungsgewalt“ für Patientinnen und Patienten erarbeitet worden. Innensenator Dr. Böse wies zudem auf die präventiven Angebote für die Täter hin. Für entsprechende Hilfen durch eine Beratungsstelle würden die beteiligten Ressorts gemeinsam Mittel zur Verfügung stellen.


Natürlich müsse an den Schnittstellen zwischen Polizei, Sozialzentren und Gerichten noch gefeilt werden, stellten die beiden Senatoren fest. Hier und da klappe die Kommunikation der beteiligten Stellen noch nicht so einwandfrei wie vorgesehen. Aber das sei verständlich, schließlich handele es sich um ein völlig neues Instrument der polizeilichen und sozialen Arbeit, das aber bereits jetzt zu einem Paradigmenwechsel im Umgang mit häuslicher Beziehungsgewalt geführt habe.