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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Wesentlicher Beitrag zur Qualitätsverbesserung in der Altenpflege

31.10.2002

Senatorin Karin Röpke begrüßt bundesweit einheitliche Ausbildung

Das Bundesverfassungsgericht hat am 25.Oktober die wesentlichen Teile des Altenpflegegesetzes des Bundes - es regelt die Ausbildung in der Altenpflege - für verfassungsgemäß erklärt und damit eine bayrische Verfassungsklage abgewiesen, mit der die Gesetzgebungskompetenz des Bundes angezweifelt worden war.


"Damit haben wir endlich eine bundesweit einheitliche Grundlage für die Ausbildung in diesem wich-tigen Berufsfeld", begrüßte Sozialsenatorin Karin Röpke heute (31. Oktober 2002) in der Deputation für Soziales, Jugend und Senioren die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts. Nun werde es bundeseinheitlich eine dreijährige Ausbildung geben, wie sie in Bremen bereits 1996 eingeführt wurde. Außerdem werden nach Angaben der Senatorin die Abschlüsse jetzt bundesweit anerkannt, und auch die Zulassungsvoraussetzungen sind überall gleich. Es wird auch eine bundesweit gültige Ausbildungs- und Prüfungsordnung festgelegt. "Dies ist ein wesentlicher Beitrag zur Qualitätsver-besserung in der Altenpflege", betonte Karin Röpke.


Das Bundesgesetz wird zum 1. August 2003 in Kraft treten - dann können wesentliche Teile des Bremer Landesrechts entfallen, lediglich die Ausbildung in der Altenpflegehilfe soll noch nach Lan-desrecht geregelt werden.


Auch die Finanzierung der Ausbildungsvergütungen über eine Umlage bei den Pflegeeinrichtungen - wie sie in Bremen Praxis ist - wird im Bundesgesetz ermöglicht.


"Ich hoffe, dass jetzt der Beruf der Altenpflege noch attraktiver wird. Bei steigender Anzahl pflege-bedürftiger Menschen benötigen wir gute Pflegeeinrichtungen und qualifiziertes Personal“, so Karin Röpke. Jedes Jahr beginnen im Land Bremen rund 150 Personen die Ausbildung in der Altenpflege - und fast alle finden danach einen Arbeitsplatz: sei es im Pflegeheim oder in der häuslichen Versor-gung. „Ich wünsche mir, dass sich noch mehr Frauen und Männer für eine Ausbildung in der Alten-pflege entscheiden", sagte die Senatorin.


Die Deputation für Soziales, Jugend und Senioren wurde während der heutigen Sitzung über die Entscheidung des Gerichts und die Konsequenzen für Bremen unterrichtet.