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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Eine Bilanz der ersten 100 Tage

20.10.1999

"Sparen und Erneuern", das könnte das Motto der vor uns liegenden Aufgaben sein, erklärte die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, Hilde Adolf, die jetzt eine Bilanz der ersten 100 Tage im neuen Amt zog. "Angesichts einer anspruchsvollen Koalitions-Vereinbarung mit einer Fülle zusätzlicher Aufgaben für alle Bereiche unseres Ressorts und der gleichzeitigen Notwendigkeit, auch in meinem Ressort zur Sanierung der Haushalte des Landes und der Stadt beizutragen, liegt ein arbeitsreicher Weg vor uns."


Einerseits sei sie unter den gegebenen finanzpolitischen Bedingungen gezwungen, alles auf den Prüfstand zu stellen und zu entscheiden, was unverzichtbar und was entbehrlich ist. Andererseits wolle sie die soziale und gesundheitliche Infrastruktur auf möglichst hohem qualitativen Niveau erhalten. „Diese Aufgabe kann nur gelingen, wenn wir ein Stück weit vom Grundsatz des versorgenden Staates abrücken und stärker hin zum aktivierenden Staat kommen," so die Senatorin. Staatliche Unterstützung dürfe dann nicht länger begriffen werden als Fürsorge im Sinne einer Rund-um-Versorgung für alle Eventualitäten des Lebens, sondern als gezielte Unterstützung, um das Selbsthilfe-Potential des Einzelnen oder von Gruppen weiter zu stärken. Angesichts der Sparzwänge könne dies konkret z.B. heißen, bewusst solche Initiativen gezielter zu fördern, die diesen Trend der Selbsthilfe stärken können.


Es werde deshalb auch darauf ankommen, in die Gesellschaft hinein Anreize zu geben, selbst nach Lösungen zu suchen. Senatorin Adolf nannte als ein Beispiel das Programm "Hilfe zur Arbeit", mit dem Angebote zur Qualifizierung und Beschäftigung gemacht werden, die dann von den Betroffenen aber auch so genutzt werden müssen, dass diese Angebote als Chance begriffen werden, das eigene Leben selbst zu gestalten.


Gestärkt werden müsse zudem das Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Die Motivation, anderen zu helfen, sei in der Gesellschaft durchaus vorhanden, aber es sei Hilfestellung notwendig, damit diese Motivation nicht ins Leere laufe. "wir die zweifellos vorhandenen Selbsthilfepotentiale in unserer Stadt und in unserem Land stärken und nutzen wollen, dann müssen wir denjenigen, die sich schon bislang engagieren oder es künftig wollen, mehr Freiräume, gerade auch in finanzieller Hinsicht eröffnen", erklärte die Senatorin.


"Vor allem müssen wir mehr Verläßlichkeit herstellen. Es darf nicht sein, dass unsere Träger von Jahr zu Jahr immer wieder aufs Neue geknebelt werden. Ziel muss es sein, auch bei Sparzwängen ein verläßliches Budget über einen längeren Zeitraum zu ermöglichen. Wenn wir zu freieren Verträgen mit verläßlichen, wenn auch geringeren Budgets als bisher kommen, dafür aber den Trägern z.B. auch Einnahmen ermöglichen, ohne diese ständig gegenzurechnen, wenn wir also zu einer größeren Autonomie der Träger kommen, dann können wir die Grundlage für mehr Kreativität und Eigeninitiative schaffen."


In einer Situation, in der die öffentlichen Mittel immer knapper werden, werde es zudem darauf ankommen, die notwendigen Aufgaben anders zu gestalten und die vorhandenen Ressourcen zu konzentrieren. Hierbei spiele die Nutzung von "Synergie-Effekten" eine zentrale Rolle. Auch das gebotene Nullwachstum bei den Sozialhilfeausgaben sei letztlich darstellbar. Wenn die Fallzahlen insgesamt weiter rückläufig sind, wenn es durch die verabredeten neuen Konzepte gelingt, die Vermeidung oder den Ausstieg aus der Sozialhilfe zu erhöhen, und wenn die Einnahmen z.B. aus den Unterhaltsverpflichtungen verbessert werden können, dann bestehe sogar die Chance, neue Probleme lösen zu können, wie z.B. die mutmaßlich steigenden Fallzahlen bei der Wohnversorgung geistig behinderter Menschen.


Ausgewählte Vorhaben der nächsten Monate


Schwerpunkt der Arbeit der nächsten Monate sei zweifellos die Aufstellung der Haushalte für die Jahre 2000 und 2001 im Rahmen der vom Senat beschlossenen Eckwerte. Daneben nannte die Senatorin folgende Aufgaben:


  • 1. Schrittweise Ausweitung des Programms Arbeit statt Sozialhilfe


  • Das Ressort wird die Beschäftigungsmöglichkeiten für Sozialhilfe-Empfänger von jetzt 1.000 auf bis zu 2.000 Plätze ausbauen und auch die gemeinnützige Arbeit auf Prämienbasis auszuweiten. Dazu gehört auch der Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Arbeitsämtern und Sozialämtern.


    Jedem arbeitslosen Sozialhilfe-Empfänger unter 27 Jahren soll zudem eine Chance auf einen Arbeitsplatz gegeben werden, sei es durch ein Praktikum, eine befristete Stelle, eine Qualifizierung oder eine vergleichbare Hilfe. "Wer gefördert wird, muß sich auch fordern lassen", erklärte die Senatorin dazu. "Wer eine Leistung erhält, von dem darf ich auch erwarten, daß er eine Gegenleistung bringt, sofern er oder sie gesund und arbeitsfähig ist und sich nicht ausschließlich um die eigenen Kinder kümmern muß." Ziel ist es, den Sozialhilfe-Empfängerinnen und Empfängern zu helfen, wieder selbst mehr Verantwortung für ihr Leben übernehmen zu können."


  • 2. Umsetzung des neuen Steuerungsmodells: Trennung strategischer und operativer Aufgaben


  • Als Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung wird sich die senatorische Behörde künftig auf die strategische Ebene konzentrieren. Alle operativen, durchführenden Aufgaben sollen auf Ämter oder Eigenbetriebe übertragen werden. Dazu wird zur Zeit u.a. das Amt für soziale Dienste neu strukturiert, das eine leistungsfähige Führungsspitze mit Fachabteilungsstruktur erhalten wird. Neu strukturiert wird darüber hinaus auch die Arbeitsförderung.


  • 3. Einführung der strategischen Sachbearbeitung in der Sozialhilfe und Senkung von Sozialhilfekosten im Bereich der Unterhaltsleistungen


  • Das Ressort wird die Verantwortung der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter vor Ort dahin gehend stärken, dass die Sozialhilfe-Empfänger mehr Hilfe zur Selbsthilfe erhalten und der Ausweg aus der Sozialhilfe zum eigentlichen Ziel der Sozialhilfe wird. Wichtig sei es, die Sachbearbeiter in den Ämtern noch besser in die Lage zu versetzen, den Bedarf verantwortlich auch mit Hausbesuchen zu prüfen.


    Außerdem wird das Ressort die Sozialhilfekosten durch verstärkte Durchsetzung von Unterhaltspflichten senken, die bislang von den Ämtern in zu geringem Umfang eingefordert werden. Hier will die Behörde nach dem Vorbild anderer Städte die Sachbearbeitung spezialisieren und zentralisieren, damit mehr Unterhaltspflichtige als bisher zu Zahlungen herangezogen werden.


  • 4. Spielflächen im öffentlichen Raum erweitern


  • Die Spielflächen im öffentlichen Raum sollen erweitert und gleichzeitig dort, wo sie nicht mehr genutzt werden, verkauft werden.


    Das Ressort wird dazu sämtliche Spielflächen im öffentlichen Raum daraufhin untersuchen, ob sie den Ansprüchen von Kindern und Eltern heute noch gerecht werden. In der Folge sollen insbesondere dort, wo es zu wenig Spielmöglichkeiten gibt, weitere Flächen für Kinder geöffnet werden, z.B. Schulhöfe, Freiflächen von Kindergärten, brachliegende Flächen. Dabei soll die Eigeninitiative von Eltern und Anwohnern vor Ort durch die Initiative "Spielräume schaffen" gestärkt werden.



  • 5. Verläßliche Grundschule - verläßlicher Hort


  • Für die Betreuung von Schulkindern wird gemeinsam mit dem Bildungssenator ein neues Konzept erarbeitet, das sowohl die verläßliche Grundschule wie den verläßliche Hort gewährleisten soll.


  • 6. Innovationsprogramm Gesundheit und Pflege


  • Im Bereich der Gesundheitsdienstleistungen und der Pflege wird ein Innovationsprogramm gemeinsam mit dem Wirtschaftsressort aufgelegt, um die Wachstumspotentiale dieser Branche zu nutzen und neue Arbeitsplätze schaffen zu können.


  • 7. Qualifizierung für den Tourismusbereich


  • Für die touristischen Großprojekte in Bremen und Bremerhaven wird in Abstimmung mit der Wirtschaft und den einschlägigen Verbänden eine Qualifizierungsstrategie entwickelt. Auch in diesem Bereich werden zusätzliche Arbeitsplätze entstehen, für die schon jetzt entsprechend qualifizierte Arbeitnehmer/innen vorbereitet werden müssen.>/li>





Bislang Geleistet


Insgesamt zog die Senatorin eine positive Bilanz aus den vergangenen drei Monaten. Natürlich sei ihr einiges in den Schoß gefallen, das ihre Vorgängerin im Sozial- und Gesundheitsressort und ihr Vorgänger im Arbeitsressort angestoßen hätten, wie z.B. den bundesweit einmaligen Modellversuch zur Brustkrebsfrüherkennung oder das erfolgreiche angelaufene Bündnis für Arbeit. Anderes wiederum hätte sie selbst gleich nach Amtsantritt lösen müssen, wie die notwendigen Konsequenzen aus dem Rechnungshofbericht zur Sozialhilfe oder aus dem Gutachten zu den Kindergärten. Sie sei indessen an vielen Stellen des Ressorts auf sehr motivierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestoßen. Dies mache in der täglichen Arbeit vieles leichter. Sie sei deshalb auch zuversichtlich, die Herausforderungen und Erwartungen an dieses große Ressort, das nahezu für alle Bereiche des menschlichen Zusammenlebens zuständig sei, zu schultern. Bisher habe sie folgende Aufgaben gelöst:





  • 1. Konsequenzen gezogen aus Jahresbericht des Rechnungshofes zur Sozialhilfe


Mit einer Anpassung der zusätzlichen Bekleidungspauschale für Sozialhilfeempfänger und -empfängerinnen an das Beispiel anderer Großstädte hat das Sozialressort eine erste Konsequenz aus dem Jahresbericht 1998 des Rechnungshofes gezogen. Von jetzt 678 DM im Jahr wurde die Pauschale für Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren um rund 13 % auf 600 DM im Jahr gesenkt. Angepasst an die neue Bekleidungspauschale sind auch Bekleidungsstücke für besondere Gelegenheiten sowie der Sachleistungskatalog von zusätzlichen einmaligen Leistungen. Trotz der Senkung wird weiterhin der notwendige Bedarf gesichert, der sich an dem vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge aufgestellten Grundbedarf orientiert.


Senatorin Adolf: "Ich will nicht pauschal die Kosten senken, denn es gibt zu viele wirklich Bedürftige, die am Rand der Existenz leben. Aber ich will die Sozialhilfe effizienter gestalten und mich dabei auch an Beispielen anderer Städte orientieren. Ziel muß es sein, den Sozialhilfe-Empfängerinnen und Empfängern zu helfen, wieder selbst mehr Verantwortung für ihr Leben übernehmen zu können."


  • 2. Zukunft der Tagesstätte ‚Boje‘ in Bremerhaven gesichert


Das Ressort hat die Finanzierung der Tagesstätte ‚Boje‘ für psychisch Kranke in Bremerhaven für ein weiteres Jahr bis Ende 2000 verlängert. Die Fortsetzung der Arbeit, die eine kommunale Aufgabe ist, muss dann von Bremerhaven sichergestellt werden. Senatorin Adolf: „Wer psychisch kranke Menschen aus der ‚Drehtür-Psychiatrie‘ befreien will, muss u.a. auch sogenannte tagesstrukturierende Angebote zur Verfügung stellen. Hier ist Bremen in den vergangenen Jahren wesentlich weiter vorangekommen als Bremerhaven. Die jetzige Verlängerung der Förderung für Bremerhaven aus Landesmitteln soll den Einstieg in Verhandlungen mit dem Magistrat über ein Budget ermöglichen, mit dem die Tagesstätte ihre Arbeit für psychisch Kranke fortsetzen und absichern kann.


  • 3. Überbetriebliche Ausbildung im Handwerk unterstützt


Mit jährlich rund 400.000 DM unterstützen das Arbeits- und das Wirtschaftsressort drei Jahre lang über die bisherigen Mittel des Bildungssenators hinaus die überbetriebliche Ausbildung im Handwerk in Bremen und Bremerhaven. Damit soll das Engagement des Handwerks in der Ausbildung gewürdigt und gestärkt werden. Die zusätzliche Förderung war im Rahmen des Bremer und Bremerhavener Bündnisses für Arbeit und Ausbildung gemeinsam mit der Handwerkskammer verabredet worden. Senatorin Adolf: "Voraussetzung für die Förderung ist, dass im Handwerk die durchschnittliche Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsplätze der vergangenen drei Jahre in Höhe von 1.528 jährlich um 40 übertroffen und mit einer besseren Auslastung der Werkstätten dafür gesorgt wird, dass die zusätzliche Förderung nach den drei Jahren nicht mehr nötig ist."


  • 4. Bündnis für Arbeit und Ausbildung erfolgreich fortgesetzt


a) Gemeinsames Konzept zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit.


Das unter Federführung des Arbeitsressorts vom Bündnis für Arbeit und Ausbildung entwickelte gemeinsame Konzept schafft wichtige Bedingungen für ein durchgreifendes Handeln gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit:


  • Beim Innensenator wird kurzfristig eine zusätzliche Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit gebildet.

  • Durch klare Zuständigkeitsregelungen und Benennung von Kontaktpersonen wird die Zusammenarbeit der Verfolgungsbehörden verbessert.

  • Die Koordinierung mit Niedersachsen wird verbessert (z.B. Prüfung eines länderübergreifenden Datenaustausches). Eine interministerielle Arbeitsgruppe hat die Arbeit aufgenommen.

  • Schwerpunktprüfungen in einzelnen Branchen, etwa im Taxigewerbe oder in der Gastronomie, werden intensiviert.


  • Für den Bausektor, der durch seine hohe Arbeitsintensität und offenerer Grenzen für Arbeitskräfte und Dienstleistungen für illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit besonders anfällig ist, müsse bereits im Vorfeld der Auftragsvergabe Sozial- und Lohndumping durch Chancengleichheit im Vergabeverfahren ausgeschlossen werden:

    • Vergabe an Generalunternehmer nur in besonders begründeten Ausnahmefällen,

    • Weitervergabe von Aufträgen an Subunternehmer nur nach Genehmigung durch den Auftraggeber,

    • Einhaltung der Mindestentgeltregelungen, des Urlaubs einschließlich des Urlaubsgeldes und Urlaubsentgeltes,

    • ausschließliche Auftragsvergabe an Unternehmen, die nachweislich ihrer Verpflichtung zur Abgabe von Steuern und Beiträgen, auch gegenüber den Sozialkassen der Bauwirtschaft, nachkommen.

    Senatorin Adolf: "Ob darüber hinaus ein Landesvergabegesetz notwendig ist, ist unter den Bündnispartnern umstritten. Schon der vorherige Senat hat beschlossen, das Thema Landesvergabegesetz wieder auf die Tagesordnung zu setzen, wenn eine bundeseinheitliche Regelung nicht zustande kommt. Diese wird zur Zeit - auch unter unserer Mitwirkung - beraten"


    Zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen


    Das Bremer und Bremerhavener Bündnis hat sich das Ziel gesetzt, zusätzliche, betriebliche Ausbildungsplätze zu schaffen,damit jeder junge Mensch, der kann und will, ausgebildet wird.

    Konkret verabredet wurde bisher:


  • Die bundesweit ab 1999 jährlich für den März und Oktober verabredeten regionalen Ausbildungskonferenzen werden für Bremen und Bremerhaven im Rahmen des Bündnisses stattfinden. Jeweils mit Stand 30.9. wird dazu ein abgestimmter Bericht zur Situation auf dem Ausbildungsmarkt im Lande Bremen erarbeitet, der auf Basis objektiver Daten eine sachliche und realistische Bewertung der Ausbildungsplatzsituation ermöglichen soll.

  • intensivere Förderung der überbetrieblichen Ausbildung im Handwerk und Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze

  • Ein "Landesprogramm Lernortverbünde und Ausbildungspatenschaften" bündelt und erweitert die

  • bestehenden Förderaktivitäten

  • Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze insbesondere in expandierenden Berufsfeldern (darunter, IT-, Medien- und innovative Dienstleistungsberufe)

  • Modellversuch ‚Baustein‘-Qualifizierung: Jugendliche, die keine oder nur geringe Chancen haben, eine zwei- oder dreijährige Ausbildung zu beginnen und erfolgreich abzuschließen, soll die Möglichkeit eröffnet werden, aufeinander aufbauende zertifizierte Teilqualifikationen zu erwerben, um eine abgeschlossene Berufsausbildung auch schrittweise erreichen zu können.


  • Neue Arbeitszeitmodelle


  • Mit einer Broschüre und nachfolgenden Workshops wurden interessante Arbeitszeitmodelle aus Bremer und Bremerhavener Unternehmen publik gemacht, um Anregungen für die arbeitszeitpolitische Diskussion zu geben und die Unterstützung arbeitszeitpolitischer Maßnahmen auf den Weg zu bringen.

    Senatorin Adolf: "Wenn neue Arbeitszeitmodelle Arbeitnehmer- und Kundenwünschen sowie betriebswirtschaftlichen Erfordernissen entgegenkommen und dadurch vorhandene Arbeitsplätze gesichert oder zusätzliche geschaffen werden können, eröffnen sich auch neue betriebliche Handlungsmöglichkeiten, durch die neue Arbeitsplätze entstehen können."



    • 5. Reform des Ladenschlussgesetzes unterstützt


  • Die Einzelhandelsgeschäfte in Bremen und in Bremerhaven dürfen aus Anlass der EXPO 2000 in der Zeit vom 15. Mai bis 15. November 2000 montags bis einschließlich sonnabends bis 22 Uhr geöffnet bleiben. Dazu hat das Arbeitsressort eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Darüber hinaus sind weiterhin Sonntagsöffnungen anläßlich von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen in begrenztem Rahmen möglich. Ausgenommen von den üblichen Öffnungszeiten sind zudem das Schnoorviertel und das Schaufenster Fischereihafen. Senatorin Adolf: "Was wir brauchen, ist eine Weiterentwicklung des Ladenschlußgesetzes. Das Interesse an flexibleren Ladenschlusszeiten und der Arbeitnehmerschutz dürfen nicht im Räderwerk eines veralteten Ladenschlußgesetzes zerrieben werden. Eine völlige Abschaffung des Ladenschlußgesetzes hätte einen starken Verdrängungswettbewerb zu Lasten von kleinen und mittleren Händlern zur Folge."
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    Für die Reform des Gesetzes sind folgende Eckpunkte wichtig:

  • Am Sonntag bleiben die Läden grundsätzlich geschlossen. Hier überwiegt das Schutzinteresse der Arbeitnehmerinnen/-nehmer und ihrer Familien.

  • Grundsätzlich müssen der Arbeitnehmerschutz und das Ladenschlussgesetz voneinander getrennt werden. Wie in anderen Branchen auch, kann der Arbeitnehmerschutz durch das Arbeitszeitgesetz und tarifvertragliche Regelungen sichergestellt werden.

  • Diskussionswürdig sind verlängerte Ladenschlusszeiten am Samstag bis 18.00 Uhr. Bei gegebener Arbeitszeit und der Neuregelung der Geringfügigen Beschäftigung, könnte das auch sogar in begrenzten Umfang zu Neueinstellungen führen.


    • 6. Zentrum zur Früherkennung von Brustkrebs nach Bremen geholt


    In Bremen wird es einen auf drei Jahre angelegten, bundesweit einmaligen Modellversuch für ein nationales Mamma-Screening geben. Ziel des Projektes ist der erfolgreiche Aufbau eines flächendeckenden Programms zur Früherkennung von Brustkrebs mittels Mammographie. Das Bremer Brustkrebs-Screening wird allen Frauen im Alter zwischen 50 und 70 Jahren angeboten und lehnt sich stark an die holländischen Erfahrungen an. Speziell geschulte medizinisch-technisch-radiologische Assistentinnen und Assistenten machen die Röntgenaufnahmen. Für die gesamte Logistik und die Beurteilung der Röntgenbilder wird ein sog. Mamma-Zentrum zuständig sein, das an das ZKH St.-Jürgen-Straße angegliedert werden soll. Sollte sich ein verdächtiger Befund ergeben, kann die untersuchte Frau für die weitere Abklärung unter speziell qualifizierten Einrichtungen wählen.

    Senatorin Adolf: "Das Projekt wird begleitet von einem internationalen Gremium, das die Qualität überwacht, sowie einem Beirat aus relevanten bremischen Verbänden und Vereinen, in dem auch die Landesfrauenbeauftragte oder das Bremer Frauenforum mitwirkt."


    • 7. Bremer Qualitätssiegel für ambulante Pflegedienste geschaffen


    Um auf dem Markt der ambulanten Pflege mehr Transparenz herzustellen hat das Gesundheitsamt Bremen beim Senator für Gesundheit das "Bremer Qualitätssiegel für ambulante Pflegedienste" (BQS) entwickelt. Ziel ist es,

  • die Transparenz des Bremer Pflegemarktes zu verbessern,

  • den Pflegediensten zu ermöglichen, die Qualität ihrer Arbeit darzulegen und

  • der ambulanten Pflege in Bremen insgesamt Impulse zur Weiterentwicklung zu geben.

  • Das Prüfverfahren ist freiwillig und kostenpflichtig. Es beruht auf den Grundsätzen der ständigen Qualitätsverbesserung und des sog. Total Quality Management. Zu den eingesetzten Methoden zählen u.a. ein umfangreicher Qualitätsbericht, den der Pflegedienst zu verfassen hat sowie Interviews mit der Leitung und mit Mitarbeiterinnen. Die Prüferinnen sind speziell geschulte Pflegefachkräfte, die vom Gesundheitsamt eingesetzt werden. Zwei Bremer Pflegedienste haben das Zertifikat bereits erhalten.

    Senatorin Adolf: "Bundesweit gibt es bereits eine große Nachfrage nach dem Bremer Qualitätssiegel."


    • 8. Arbeit freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindergärten und sozialen Einrichtungen gesichert


    Aufgrund des ‚Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung‘ zu 630 DM-Jobs und scheinselbständigen Tätigkeiten musste die Arbeit von Honorarkräften bei den Integrationshilfen in den Kindertagesstätten Bremens, bei den sogenannten Lücke-Projekten zur Betreuung von Schulkindern, den Jugendfreizeitheimen, den Häusern für Familie und anderen sozialen Einrichtungen der Stadt sowie bei den Erziehungshilfen gesichert werden. Dies gelang überwiegend durch den Abschluss neuer Verträge, die deutlich machen, dass die freie Mitarbeit tatsächlich selbständig ausgeübt wird. Dieser Mustervertrag ist auch den freien Trägern für die dort beschäftigten Honorarkräfte zur Verfügung gestellt worden.

    Senatorin Adolf: "Mir war es wichtig, Verläßlichkeit für die Eltern, die Kinder und die Beschäftigten herzustellen."


    • 9. Wirtschaftlichkeitsreserven in Kindergärten genutzt


    Im Kindergartenbereich müssen Wirtschaftlichkeitsreserven konsequent genutzt werden, ohne dabei die Qualität der Kindertagesbetreuung für die Kinder und ihre Familien zu vernachlässigen. Entsprechende Vorschläge aus dem WIBERA-Gutachten, das Ende Juli vorgelegt wurde, mussten geprüft und umgesetzt werden. In einem ersten Schritt hat der Senat auf Vorschlag des Sozialressorts beschlossen,

  • die Schließtage der Kindergärten in den Ferien auf 20 statt bisher 15 Arbeitstage zu erweitern - eine Anpassung an die Wirklichkeit der meisten Einrichtungen. Die Betreuung von Kindern in den Ferienzeiten wird durch die Kooperation der Kindergärten untereinander im Stadtteil sichergestellt,

  • die Leistung der Reinigungskräfte anzuheben,

  • Sachkosten im Bereich Energie- und Ressourcenverbrauch durch technische und bauliche Maßnahmen sowie durch eine Reduzierung des Spiel- und Bastelmaterials zu senken,

  • die Angebote zu verändern und z.B. je nach Bedarf mehr Teilzeitplätze anstelle von Ganztagsplätzen anzubieten.


    • 10. Ausbildung in der Altenpflege gesichert


    Das Arbeitsressort fördert auch dieses Jahr die Erstausbildung in der Altenpflege, und zwar im Umfang von 30 Plätzen. Zu diesen Schülern und Schülerinnen kommen noch 94 Umschüler und -schülerinnen, die vom Arbeitsamt gefördert werden.

    Senatorin Adolf: "Altenpfleger und Altenpflegerinnen haben gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt, denn qualifiziertes Pflegepersonal ist sehr gefragt. Alle Absolventen der Schulen haben bisher umgehend einen Arbeitsplatz gefunden. Zudem ist die dreijährige Ausbildung ein wichtiger Baustein für die fachgerechte Pflege in ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen der Altenhilfe."


    • 11. Hilfsfonds für ehemalige Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen geschaffen


    Das Arbeitsressort hat einen Hilfsfonds für ehemalige Zwangsarbeiter/innen aus Ost- und Südosteuropa initiiert. Gespeist wird er aus Einzahlungen von Firmen und Zuschüssen der öffentlichen Hand. Jede bereit gestellte Mark wird vom Arbeitssenator verdoppelt. Mit den Mitteln sollen vor allem Besuche für ehemalige Zwangsarbeiter und -arbeiterinnen in Bremen ermöglicht werden. Außerdem sind in kleinerem Umfang individuelle Hilfen vorgesehen, beispielsweise wenn es darum geht, ein dringend benötigtes Medikament oder ähnliches zu besorgen. Bislang haben fünf Unternehmen zusammen 25 000 Mark überwiesen. Weitere Firmen sollen für eine Beteiligung an dem Fonds gewonnen werden. Eine erste Gruppe von Gästen aus der Ukraine wurde Mitte Oktober empfangen.

    Senatorin Adolf: "Unser Fonds ist eine Geste, ein Zeichen des Bedauerns über das, was diesen Menschen unter nationalsozialistischer Herrschaft in deutschem Namen angetan wurde. Eine notwendige Entschädigung ersetzt dieser Fonds nicht."


    • 12. Bundesregierung gebeten, durch Änderung der Ausbildungsförderung Härten zu beseitigen


    Auf Antrag Bremens hat die Arbeits- und Sozialminister-Konferenz der Länder die Bundesregierung gebeten, eine Lösung für jene Fälle zu schaffen, in denen eine Ausbildung nach den Vorschriften des BAföG oder nach dem Arbeitsförderungsrecht (SGB III) zwar förderungsfähig ist, das Geld aber zum Lebensunterhalt nicht ausreicht und somit keine Ausbildung aufgenommen werden kann. In Ausnahmefällen, die noch zu bestimmen sind, soll durch die beiden genannten Förderinstrumente gewährleistet werden, dass der oder die Auszubildende mit Hilfe der Unterstützung auch den Lebensunterhalt bestreiten kann. Das gleiche gilt für Ausbildungswillige, die gefördert werden könnten, die jedoch die persönlichen Voraussetzungen dafür nicht mitbringen, beispielsweise weil sie schon einmal eine Ausbildung absolvierten.