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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Arbeitgeber müssen Heimarbeitsplätze melden

28.12.2000

Heimarbeitsplätze sind nach dem Gesetz meldepflichtig

Alle Arbeitgeber, die in diesem Jahr in Bremen oder Bremerhaven Heimarbeiterinnen oder Heimarbeiter beschäftigt haben, auch wenn es nur vorübergehend gewesen ist, müssen dies beim Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales bis zum 31. Januar 2001 anzeigen. Darauf hat jetzt die zuständige Senatorin, Hilde Adolf, hingewiesen.

Die für die Meldungen vorgeschriebenen Listenvordrucke sind bei der senatorischen Behörde und bei den Gewerbeaufsichtsämtern in Bremen und Bremerhaven erhältlich.

Einzelheiten über die Meldepflicht sind den Amtlichen Bekanntmachungen zu entnehmen.