Sie sind hier:

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Das Bremer Amt für Soziale Dienste teilt mit:
Neues Kinderunterhaltsrecht ab Januar

29.12.2000

Der Deutsche Bundestag hat eine Änderung des Kinderunterhaltsrechts beschlossen, die am 1. Januar 2001 in Kraft tritt. Dadurch erhöhen sich für viele Unterhaltspflichtige die Zahlungen. Das Bremer Amt für Soziale Dienste weist hiermit auf diese Änderungen hin.

Bisher wurde das monatliche Kindergeld an beide getrennt lebenden Elternteile zur Hälfte (je 135 Mark) ausgezahlt beziehungsweise auf den Unterhalt angerechnet, wenn der Unterhaltspflichtige mindestens den Regelbetrag nach der so genannten Düsseldorfer Tabelle bezahlte. Der Regelsatz beträgt je nach Alter des Kindes zwischen 355 und 510 Mark.

Künftig wird das halbe Kindergeld auf die Unterhaltsverpflichtung nur noch dann angerechnet, wenn der monatliche Unterhalt 135% des Regelsatzes beträgt und somit nach der Düsseldorfer Tabelle das Existenzminimum des Kindes abdeckt. Dieses Minimum liegt je nach Altersstufe zwischen 480 und 689 Mark.

Liegt der Unterhaltsbetrag darunter, entfällt die hälftige Anrechnung des Kindergeldes teilweise oder sogar ganz und kommt dem Elternteil zugute, bei dem das Kind lebt. Mit dieser geänderten Verteilung des Kindergeldes soll die Situation Alleinerziehender verbessert werden.

Die Unterhaltszahlung erhöht sich jedoch nicht automatisch - der sorgeberechtigte Elternteil muss den neuen Unterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil einfordern. Das Amt rät dringend dazu, nicht nur die Zahlung des erhöhten Unterhalts, sondern ebenfalls die Aufnahme einer vollstreckbaren Urkunde über die neuen Unterhaltssätze zu verlangen. Diese Urkunde ist wichtig zur künftigen Absicherung der Unterhaltsforderung und bei erneuten Unterhaltsanpassungen. Mit ihr kann der Unterhalt notfalls zwangsweise durchgesetzt werden. Der zahlungspflichtige Elternteil kann diese vollstreckbare Urkunde kostenlos bei jedem Jugendamt und jedem Amtsgericht aufnehmen lassen.

Die Düsseldorfer Tabelle, der die Berechnungen zugrunde liegen, wird herausgegeben von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Einvernehmen mit den übrigen Familiensenaten der Oberlandesgerichte in Deutschland und mit der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages.