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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Belgische Studie zur Gefährlichkeit von Chlor im Schwimmbad für Kinder-Lungen nicht übertragbar

26.01.2001

Zur Zeit werden Ergebnisse einer belgischen Studie öffentlich diskutiert, denen zufolge in schlecht gelüfteten Schwimmbädern bei Kindern eine höhere Gefährdung dafür bestehen soll, dass Asthma oder Allergien ausgelöst werden. Dies wird auf die Chlorierung des Bades zur Desinfektion zurückgeführt.

Inzwischen liegt der Gesundheitsbehörde die im Auftrag des Brüsseler Umweltministeriums erarbeitete Studie im französischen Urtext vor. Ziel der Studie war es, in einem Vergleich der Region Ardennen mit der Region Brüssel die Aufnahme von Luftschadstoffen durch die Lunge mit bislang hierfür noch nicht eingesetzten, neueren biologischen Tests darzustellen und abzuschätzen. Die Autoren konnten mit ihrer Methode zeigen, dass sich Luftschadstoffe in Körperflüssigkeiten von Kindern aus der Großstadtregion in stärkerem Maße wiederfinden. Die Autoren folgern hieraus, dass Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die Belastung durch Schadstoffe aus dem Kraftfahrzeugverkehr einzudämmen.

Eher als Nebenprodukt wurde auch eine Beziehung zwischen dem Auftreten von bestimmten Stoffen im Blut, die eine erhöhte Lungendurchlässigkeit charakterisieren sollen, und der Frequenz des Schwimmbadbesuchs unabhängig von der untersuchten Region festgestellt Diese Relation ist aus dem ursprünglichen Datenbestand der Vergleichsregionen zunächst nicht offensichtlich. Erst durch verschiedene Rechen-Operationen gelingt der Hinweis auf eine nach häufigem und mehrjährigem Badbesuch bei Kindern zu beobachtende erhöhte Lungendurchlässigkeit. Diese Berechnungen sind allerdings mit einer großen Streuung behaftet. Die Autoren setzen das Auftreten der Lungendurchlässigkeits-Parameter schließlich in Beziehung zu Parametern des Immunsystems und folgern hieraus eine Begünstigung von Allergien bis hin zum Asthma durch den Besuch von Schwimmbädern. Als gesundheitsabträgliche Faktoren nehmen sie aus dem Badewasser abgasende Produkte des eingesetzten chlorhaltigen Desinfektionsmittels bei ungenügender Badbelüftung an.

Die Desinfektion von Badewasser mittels Chlor ist in Deutschland vorgeschrieben. Die gesundheitlich zulässige Konzentration von Chlor und Chlornebenprodukten in Badewasser wird in Bremen durch die strenge DIN-Norm 19643 (Empfehlung zur Aufbereitung und Desinfektion von Schwimm- und Badebeckenwasser) geregelt, die auch über die Landesgrenzen hinweg Anwendung findet. Es besteht allerdings keine staatenübergreifende einheitliche Regelung für die Europäische Union. Die Regelungen in Belgien können somit prinzipiell von den strengen Bremer Regelungen abweichen. Sie werden leider nicht in der Studie genannt und sind hier nicht im Konkreten bekannt. Eine Verlautbarung des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums nennt allerdings fünffach höhere zulässige Chlorkonzentrationen in belgischem Badebeckenwasser im Vergleich zu deutschem.

Einen wesentlichen Einfluß auf die Konzentration von Chlor bzw. Chlornebenprodukten in der Badehallenluft dürfte die Belüftung der Wasseroberfläche besitzen. Während in Bremen mit der Einhaltung des gegenwärtigen Standes der Technik in den Bädern von einer guten Belüftungsqualität ausgegangen werden kann, sind die entsprechenden Belüftungsbedingungen in den belgischen Bädern in der Studie nicht genannt und hier nicht im Einzelnen bekannt. Vielmehr läuft eine Forderung der Studie darauf hinaus, die Belüftungsbedingungen in belgischen Bädern zu verbessern.

Insgesamt gesehen erscheinen die Ergebnisse und Folgerungen der belgischen Studie nicht auf Bremer Verhältnisse übertragbar. Es ist somit in Bremer Schwimmbädern nach gegenwärtigem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis nicht von einer Gesundheitsgefährdung durch Chlor auszugehen. Auch aufgrund der zum Teil recht spekulativen Auswertung der Studienergebnisse durch die Autoren, kann die Studie nicht als geeignete Basis dafür dienen, in Bremen über den bereits hohen Qualitätsstandard der Schwimmbaddesinfektion, -belüftung und -überwachung hinaus weitere Maßnahmen einzuleiten. Im Rahmen des Schulsports das Schwimmen im Schwimmbad zu streichen, ist nach Einschätzung des Gesundheitsressorts ebenfalls nicht angezeigt.