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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Der Senator für Soziales erinnert: Antragsfrist für Heizkostenzuschuss läuft ab

25.04.2001

Nach dem Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses wird zur Milderung von Härten, die durch den Anstieg der Energiepreise entstanden sind, für die Heizperiode 2000/2001 für bestimmte Personenkreise ein Heizkostenzuschuss gezahlt.

Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales erinnert darauf, dass die Antragsfrist am 30. April 2001 abläuft.

Anspruch auf diesen Zuschuss haben Haushalte, deren Einkommen während dreier aufeinander folgender Monate im Zeitraum von Oktober 2000 bis März 2001 monatlich durchschnittlich 1650 DM (plus 650 DM für den zweiten Familienangehörigen plus 550 DM für jeden weiteren Familienangehörigen) nicht übersteigt. Anspruch auf diesen Zuschuss haben auch nicht bei ihren Eltern wohnende Empfänger von Ausbildungsförderung (BAföG oder Förderung nach dem Sozialgesetzbuch III, dem früheren Ausbildungsförderungsgesetz) sowie Heimbewohner.

Auskunft über Einzelheiten geben die Sozialdienste „Wirtschaftliche Hilfen“ des Amtes für Soziale Dienste oder der Ortsämter, die für den jeweiligen Wohnbereich zuständig sind. Dort sind auch die Anträge zu stellen, mit einer Ausnahme: für Antragsteller, die im genannten Zeitraum drei aufeinander folgende Monate BAföG bezogen haben, ist die BAföG-gewährende Stelle zuständig.

Die Antragsteller werden gebeten, Personalausweis, Einkommensnachweise und andere Unterlagen über Einkünfte und Belastungen sowie insbesondere Unterlagen über die Wohnungsgröße vorzulegen.

Ein Antrag auf den einmaligen Heizkostenzuschuss ist nicht erforderlich, wenn in der Zeit vom 1. Oktober 2000 bis zum 31. März 2001 für mindestens drei aufeinander folgende Monate Wohngeld als Miet- oder Lastenzuschuss vom Amt für Wohnung und Städtebauförderung bzw. Wohngeld als pauschaliertes Wohngeld/Besonderer Mietzuschuss vom Sozialhilfeträger bewilligt worden ist. In diesen Fällen wird der Zuschuss von Amts wegen bewilligt, die Bescheide werden ab Anfang Mai verschickt.