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Der Senator für Finanzen

Gesetzgeber muss Erbschaftssteuer neu regeln

31.01.2007

Senator Dr. Nußbaum: „Der Schutz von Unternehmen und damit die Erhaltung von Arbeitsplätzen müssen im Vordergrund stehen“

Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum erklärt zur heutigen (31.1.2007) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die unterschiedliche Besteuerung von Finanzvermögen, Immobilien und Betriebsvermögen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt und deshalb verfassungswidrig ist: „Der Gesetzgeber muss spätestens bis zum 31. Dezember 2008 eine Neuregelung treffen. Bis dahin sind die derzeit geltenden Vorschriften unverändert anzuwenden. Weil das bisherige Recht vorläufig weiter gilt, besteht weder ein Anlass zur Beunruhigung noch gar zu übereilten Entscheidungen.“ Das Bundesverfassungsgericht habe dem Gesetzgeber aufgegeben, alle vererbten oder verschenkten Vermögensgegenstände annähernd mit dem Verkehrswert oder Marktwert zu bewerten.

Das ist im geltenden Recht bisher nicht der Fall, denn – so der Senator – „einzelne Vermögenswerte werden zum Teil nur mit einem Bruchteil ihres tatsächlichen Wertes erfasst“. Nach einer Neubewertung durch den Gesetzgeber komme es nicht automatisch zu einer höheren Steuerbelastung z. B. für Grundstücke, da das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber ausdrücklich einen Spielraum dafür eingeräumt habe, einzelne Erbschaftsgegenstände von der Steuer zu entlasten. „Für eine derartige Entlastung muss es allerdings gewichtige Gemeinwohlgründe geben.“

Inwieweit das aktuelle Erbschaftsteuerreformgesetz der Bundesregierung zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge fortgeführt werden kann, bedarf nach Einschätzung von Senator Dr. Nußbaum noch einer gründlichen Analyse im Detail: „An einer unveränderten Fortsetzung des laufenden Gesetzgebungsverfahrens bestehen nach erster Beurteilung Zweifel, da das Gericht dem Gesetzgeber aufgegeben hat, zunächst eine korrekte Bewertung des Betriebsvermögens vorzunehmen.“ Danach sei der Gesetzgeber aber frei, auch das Betriebsvermögen aus Gründen des Gemeinwohls von der Steuer zu entlasten. Dr. Nußbaum: „Wir müssen hier zu einer gerechten Lösung kommen, die den Schutz von Unternehmen und damit auch die Sicherung von Arbeitsplätzen in den Vordergrund stellt.“