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Der Senator für Finanzen

Senator Dr. Nußbaum rät: Steuerzahlungen möglichst per Lastschrift

21.12.2006

Mit dem Jahressteuergesetz 2007 werden bundesweit die Bedingungen für Scheckzahler geändert

„Steuerzahlungen sollten möglichst im Lastschrift-Einzugsverfahren geleistet werden.“ Diesen Rat gibt Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum allen Kunden der Finanzämter in Bremen und Bremerhaven. Der Einzug durch die Finanzbehörden erfolge frühestens am Fälligkeitstag. Der Grund für die Empfehlung: Der Gesetzgeber stellt Bürger, die sich gegenüber dem Finanzamt für das Lastschriftverfahren entschieden haben, ab dem 1. Januar 2007 besser als diejenigen, die weiterhin ihre Steuern per Scheck bezahlen. Im Jahressteuergesetz 2007 wurde nämlich ein Passus geändert, demzufolge eine Scheckzahlung erst am dritten Tag nach dem Eingang beim Finanzamt als entrichtet gilt. Fällt zudem das Ende dieser Drei-Tages-Regelung auf einen Sonnabend, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so gilt die Zahlung erst mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags als geleistet.

Um unliebsame Folgen der Neuregelung zu vermeiden, wird allen Steuerzahlern empfohlen, Zahlungen künftig möglichst nur noch im Lastschrifteinzugsverfahren zu leisten. Der Einzug der zu entrichtenden Beträge erfolgt dabei frühestens am Fälligkeitstag. Wird die Neuregelung nicht beachtet, können Scheckzahlungen als zu spät erfolgt gelten und Säumniszuschläge entstehen. Gibt z. B. ein Unternehmer die Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember 2006 am 10. Januar 2007 ab, muss ein Scheck für diese Steuerschuld spätestens am Freitag, dem 5. Januar 2007 beim Finanzamt eingegangen sein, damit Säumniszuschläge vermieden werden.

Mit dieser Gesetzesänderung auf Bundesebene soll insbesondere den mit der Scheckzahlung verbundenen Zinsnachteilen für Bund und Länder und dem hohen Verwaltungsaufwand bei der Buchung solcher Einzahlungen begegnet werden.