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Der Senator für Finanzen

Bremer Senat beschließt neues Konzept zur Korruptionsbekämpfung

31.10.2006

Senator für Inneres und Sport übernimmt Federführung der Antikorruptionsarbeit im Land Bremen – „Wir stellen die Bekämpfung der Korruption auf eine neue Grundlage“

bbbDer Senat der Freien Hansestadt Bremen hat in seiner heutigen (31.10.2006) Sitzung die Neuordnung der Korruptionsbekämpfung auf den Weg gebracht. Künftig liegt die Zuständigkeit der staatlichen Antikorruptionsarbeit der Stadtgemeinde und des Landes Bremen allein beim Senator für Inneres und Sport. Die Aufgaben der Zentralen Antikorruptionsstelle (AKS) des Landes Bremen wurden vom Finanzressort auf das Innenressort übertragen. „Wir stellen damit die Bekämpfung der Korruption auf eine neue Grundlage“, teilten heute die beiden zuständigen Ressortchefs, Bürgermeister Thomas Röwekamp (Inneres) und Senator Dr. Ulrich Nußbaum (Finanzen) mit. „Da keine Verwaltung vor Korruption sicher sein kann, ist dieses Phänomen auf allen staatlichen Ebenen sowohl präventiv wie auch repressiv wirksam zu bekämpfen.“

Vorausgegangen war ein Bericht des Landesrechnungshofes, der die Zusammenfassung der bislang getrennten Korruptionsbekämpfungs-Arbeitsbereiche Prävention (beim Senator für Finanzen) und der Strafverfolgung (beim Senator für Inneres) empfohlen hatte. Daraufhin entwickelte eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe ein Konzept zur Übernahme der Aufgaben der Korruptionsprävention und einer Neuorganisation beim Senator für Inneres und Sport.

Nachfolgend das neue Konzept zur Korruptionsbekämpfung im Überblick:

Zentrale Antikorruptionsstelle (ZAKS)
Beim Senator für Inneres und Sport wird eine Zentrale Antikorruptionsstelle (ZAKS) eingerichtet, die sowohl mit repressiven als auch präventiven Aufgaben befasst ist und deren Mitglieder eng und vertrauensvoll mit den Antikorruptionsbeauftragten (AKB) und Innenrevisionen der Ressorts kooperieren. Im Rahmen der zukünftigen Koordination der ganzheitlichen Korruptionsbekämpfung aus einer Hand sollen die zur Verfügung stehenden Instrumente effektiver genutzt und die ressortübergreifenden Kräfte durch institutionalisierte, koordinierte Zusammenarbeit aller Bereiche der Korruptionsbekämpfung optimal gebündelt werden.

Die zukünftig in der ZAKS koordinierte und organisierte Korruptionsbekämpfung findet in zwei Abschnitten statt:

  • Ermittlungen und
  • Beratung/Prävention.

Anlassbezogen werden über das in der ZAKS eingesetzte Personal hinaus und in Abstimmung mit anderen Institutionen weitere Fachleute hinzugezogen, wenn deren Fachkenntnisse erforderlich erscheinen.

Antikorruptionsrat
Zur Klärung grundsätzlicher Fragen, der Erarbeitung von Lösungen bei Problemen in der Zusammenarbeit sowie für den Erfahrungsaustausch auch in aktuellen Sachverhalten wird ein Antikorruptionsrat gebildet. Die Ergebnisse der Sitzungen unterliegen grundsätzlich einer strengen Vertraulichkeit und beinhalten keine dienstrechtlichen Meldeverpflichtungen.

Personalausstattung
Bei Korruptionsdelikten handelt es sich überwiegend um Wirtschaftskriminalität. Ausgehend von der Zweiteilung in situative und strukturelle Korruption und unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen im Zusammenhang mit komplexen Korruptionsverfahren wird der Abschnitt der Strafverfolgung zunächst mit vier Beschäftigten besetzt, die zentrale Beratungsstelle wird ebenfalls mit vier Beschäftigten ausgestattet. Aus dem Personalbestand der Polizei Bremen wird das geeignete Personal für die Leitung der ZAKS sowie vier Vollzugsbeamte für die Ermittlungsstelle eingesteuert. Der Senator für Finanzen stellt für den Abschnitt zentrale Beratung/Prävention drei geeignete Beschäftigte aus dem Personalüberhang zur Verfügung. Die personellen Entscheidungen werden, ebenso wie die Frage der räumlichen Unterbringung der ZAKS, in den kommenden Wochen vorbereitet.

„Höhere Effizienz bei der Vermeidung und Verfolgung von Korruptionsdelikten“
„Mit der Neuordnung wird eine deutliche und nach außen sichtbare Verbesserung der derzeitigen Situation der Korruptionsbekämpfung hergestellt. Die Effizienz bei der Vermeidung und Verfolgung der Korruptionsdelikte durch die zuständigen Behörden und Institutionen und die Akzeptanz der Antikorruptionsarbeit in den Senatsressorts und der Politik wird gesteigert und die diesbezügliche Präventionsarbeit weiter ausgebaut,“ so Bürgermeister Thomas Röwekamp und Finanzsenator Dr. Ulrich Nussbaum abschließend.