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Der Senator für Finanzen

Senator Dr. Nußbaum appelliert an die Gesellschaften im Konzern Bremen

25.07.2005

„Der sozialpolitischen Verantwortung gerecht werden und Ausbildungsplätze schaffen“- Quote von mindestens 6 Prozent erwartet – Betriebe an das „Verbundmodell“ erinnert

Trotz der schwierigen Haushaltssituation und der damit verbundenen Sparmaßnahmen will der Senat auch mit Unterstützung der Beteiligungsgesellschaften das Ausbildungsplatzangebot auf dem hohen Niveau der letzten Jahre halten. Deshalb hat sich Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum jetzt brieflich an die Aufsichtsrats-Vorsitzenden und Geschäftsführer aller Eigen- und Beteiligungsgesellschaften gewandt: „Ich appelliere nachdrücklich an Sie, jede Möglichkeit auszuschöpfen, Ausbildungsplätze bereitzustellen, gegebenenfalls auch über Verbund- und Lernortkooperationen“. Damit werde der Konzern Bremen wie auch in den Vorjahren als größter Arbeitgeber seiner sozialpolitischen Verantwortung gerecht: „Den ausbildungsplatzsuchenden jungen Menschen im Land Bremen eine berufliche Perspektive zu geben, bleibt hohes und gesellschaftspolitisches Ziel“.


Damit dieses Ziel auch in den kommenden Jahren erreicht werden könne, habe die Landesregierung – so Senator Dr. Nußbaum in dem Schreiben an die Aufsichtsrats-Vorsitzenden und Geschäftsführer – beschlossen, dass alle Eigen- und Beteiligungsgesellschaften eine Ausbildungsquote von mindestens 6 Prozent erreichen müssten. Unterschreitungen dieser Quote bedürften der Genehmigung der zuständigen Fachressorts und des Senators für Finanzen. Eine Erhebung der in diesem Jahr geschaffenen Ausbildungsplätze werde das auch für die Ausbildung zuständige Finanzressort im Herbst vornehmen. Dr. Nußbaum: „Ich hoffe, dass als Ergebnis das Ausbildungsplatzangebot des Konzerns Bremen gegenüber dem Vorjahr zahlenmäßig zumindest aufrecht erhalten werden kann und die Betriebe jeweils die vom Senat beschlossene Ausbildungsquote von 6 Prozent erreichen“.


Der Finanzsenator erinnerte die Eigen- und Beteiligungsgesellschaften ferner an das „Verbundausbildungsmodell“, das die Schaffung von Ausbildungsplätzen auch dort möglich mache, wo keine vollständige Ausbildung durchgeführt werden könne. Für Fragen und Beratungen zu diesem Thema stünden die Fachleute des Aus- und Fortbildungszentrums der bremischen Verwaltung (AFZ) als Ansprechpartner zur Verfügung. Zudem verwies Dr. Nußbaum auf die umfassende Reform des Berufsbildungsgesetzes vom 1. April 2005, mit der neue Handlungsspielräume eröffnet worden seien, die für die qualitative und quantitative Verbesserung der Berufsausbildung genutzt werden sollten.