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Der Senator für Finanzen

Finanzbericht Bremen: Sämtliche Auflagen der Sanierungsvereinbarung erfüllt

26.05.2004

Senator Dr. Nußbaum fordert: „Einnahmesituation muss an die strukturelle Andersartigkeit des Stadtstaats angepasst werden“

Senator Dr. Ulrich Nußbaum hat jetzt den neuen „FinanzBericht Bremen“ seines Hauses vorgelegt. Darin wird vor dem Hintergrund der in diesem Jahr auslaufenden Bundesergänzungszuweisungen für die Haushaltssanierung die Sanierungsstrategie der Freien Hansestadt Bremen sowie ihre bisherigen Ergebnisse bis 2002 durch den Senatsbeauftragten für überregionale Finanzbeziehungen, Prof. Dr. Günter Dannemann, analysiert und bewertet. Als Fazit ist nach Darstellung von Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum festzuhalten: „Bremen hat im Sanierungszeitraum sämtliche Auflagen der mit dem Bundesminister der Finanzen am 30. Juli 1993 abgeschlossenen Sanierungsvereinbarung erfüllt. Das Ausgabeverhalten Bremens lag unterhalb der Empfehlungen des Finanzplanungsrates sowie der westdeutschen Länder einschließlich ihrer Gemeinden“. Der vom Finanzplanungsrat zugelassene Ausgabenspielraum des bisherigen Sanierungszeitraums 1994 – 2003 sei von Bremen dabei lediglich exakt zu einem Drittel ausgeschöpft worden. Den Teil „Sparen“ der Sanierungsstrategie habe das Land Bremen damit nachweislich mehr als erfüllt. Weiteres überdurchschnittliches Sparen würde die Funktionsfähigkeit Bremens als Stadtstaat und damit als Großstadt gefährden.


Die Stärkung der regionalökonomischen Basis und damit das „Investieren“ war zweiter Bestandteil der Bremischen Sanierungsstrategie. Hier wurden durch wirtschafts- und finanzkraftstärkende Maßnahmen die Investitionsnachholbedarfe teilweise behoben und so die wirtschaftsstrukturellen Rahmenbedingungen eindeutig verbessert.


Der Finanzbericht Bremen setzt sich auch mit den wirtschaftspolitischen Empfehlungen von Prof. Dr. Gisela Färber zur Sanierung des Berliner Haushaltes kritisch auseinander. Bei einer aus der Sicht Berlins positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe sollen Sanierungshilfen zur Entschuldung (wie in Bremen) und die durch Zinseinsparungen entstehenden Finanzierungsspielräume weiter voll zum Schuldenabbau verwendet werden. Gleichzeitig soll die Investitionsquote drastisch auf 7,9 % im Jahr 2007 gesenkt werden. Eine nachweisbare Wirtschaftsschwäche mit ihren fiskalischen Folgen durch eine Reduktion der Investitionen beheben zu wollen, dürfte nach Einschätzung des Bremer Senatsbeauftragten Dannemann allerdings nicht von Erfolg gekrönt werden. Auch der Hinweis aus Berlin, dass das bundesstaatliche Finanzsystem ohnehin die durch öffentliche Investitionen induzierten Steuerzuwächse abschöpft und daher wirtschafts- und finanzkraftstärkende Maßnahmen sinnlos seien, ist für den Senatsbeauftragten als Argument unbrauchbar, da die eigene ökonomische und fiskalische Leistungsfähigkeit ein entscheidendes Kriterium für die Existenzfähigkeit eines Landes darstellt.


Abschließend wird im Finanzbericht Bremen verdeutlicht, dass trotz der Sanierungszahlungen mit einem Gesamtvolumen von 8,5 Milliarden € und den massiven Eigenanstrengungen durch überdurchschnittliche Begrenzung der Ausgabenzuwächse weiterhin eine extreme Haushaltsnotlage Bremens besteht, die allein aus den dramatischen Einnahmeneinbrüchen des Landes seit Beginn des Sanierungszeitraumes resultiert. Dazu Senator Dr. Nußbaum: „Die Beseitigung der extremen Haushaltsnotlage kann nur gelingen, wenn die Einnahmensituation Bremens an die strukturelle Andersartigkeit des Stadtstaates angepasst und somit dauerhaft verbessert wird“.


Im Übrigen weist der Bremer Finanzsenator darauf hin, dass sich - entsprechend der Regierungserklärung von Ministerpräsident Müller vom 19. Mai 2004 - auch im Saarland der angestrebte Sanierungserfolg bis Ende 2004 nicht mehr einstellen wird. Auch das Saarland fordert Anschlusshilfen.