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Der Senator für Finanzen

"Bundesverfassungsgericht räumt Zweifel an Unvoreingenommenheit eines Richters nicht aus"

09.07.1999

Gemeinsame Erklärung des Präsidenten des Senats, Bürgermeister
Dr. Henning Scherf und von Bürgermeister und Finanzsenator Hartmut Perschau

Zur heute vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichten Entscheidung zum Befangenheitssantrag gegen Bundesverfassungsrichter Professor Dr. Kirchhof im Verfahren "Länderfinanzausgleich" geben der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Henning Scherf und Bürgermeister und Finanzsenator Hartmut Perschau folgende gemeinsame Erklärung ab:

"Der Senat der Freien Hansestadt Bremen bedauert, daß das Bundesverfassungsgericht der von sieben Landesregierungen vorgetragenen Besorgnis, Bundesverfassungsrichter Professor Dr. Kirchhof könne nicht als unvoreingenommen angesehen werden, nicht gefolgt ist.

Der Schein eines unfairen Verfahrens ist damit nicht ausgeräumt worden. An der anstehenden Entscheidung wirkt ein Richter mit, der den Interessen und der Sichtweise eines antragstellenden Landes eng verbunden ist - ja sie mitformuliert und früher gegenüber dem Gericht auch im Prozeß vertreten hat. Auch wenn seitdem 13 Jahre vergangen sind, ist es nur schwer nachvollziehbar, daß in gleicher Sache ein Prozeßvertreter zum Richter und sogar Berichterstatter des Gerichts werden kann. Professor Dr. Kirchhof hat das Land Baden-Württemberg 1983 und 1986 in einem Prozeß vertreten, in dem es in wesentlichen Punkten - wie der Einwohnerwertung der Stadtstaaten - um exakt den gleichen Streit geht, wie in dem jetzt zu entscheidenden Verfahren. Mit Hinblick auf diese vollkommene Identität des Streitgegenstandes überzeugt der bloße Hinweis auf den längeren Zeitabstand keineswegs.

Die Freie Hansestadt Bremen hat - wie die anderen besorgten Länder - die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Befangenheit der eigenen Richter sorgfältig geprüft und sich nach eingehender Abwägung dazu entschlossen, die Umstände, die die Besorgnis der Befangenheit aus der Sicht des Lades begründen, dem Gericht vorzutragen. Dies gebietet bereits die Sorge um ein wirklich faires Verfahren in diesem Bereich, der die Existenzgrundlagen des Landes berührt. Wenn das Bundesverfassungsgericht diese Besorgnis nicht für begründet hält, so werden Verlauf und Ergebnis des Verfahrens zeigen, ob dies der Fall ist."