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Der Senator für Finanzen

Finanzsenator Hartmut Perschau gibt aktuellen Hinweis zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2000

24.11.1999

Finanzsenator Hartmut Perschau weist darauf hin, daß für Arbeitnehmer-Ehegatten wegen der Änderung der Lohnsteuer-Tabellen für 1999 eine Überprüfung der Steuerklassen ratsam ist. Arbeitnehmer-Ehegatten können bekanntlich zwischen den Steuerklassenkombinationen IV / IV und III / V wählen. Als Faustregel gilt, daß die Kombination IV / IV für die Ehegatten dann am günstigsten ist, wenn beide gleich viel verdienen. Die Kombination III / V ist dann zu wählen, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte etwa 60 Prozent, der in Steuerklasse V eingestufte Ehegatte etwa 40 Prozent des gemeinsamen Einkommens erzielt.

Um den betreffenden Arbeitnehmern die Steuerklassenwahl zu erleichtern, haben die Finanzbehörden Tabellen ausgearbeitet, aus denen die Arbeitnehmer-Ehegatten nach der Höhe ihres Arbeitslohnes feststellen können, bei welcher Steuerklassenkombination die geringste Lohnsteuer zu entrichten ist. Über die Höhe der Jahressteuerschuld besagen die Tabellen jedoch nichts Abschließendes; dies bleibt der Veranlagung zur Einkommensteuer vorbehalten. Dazu weist Senator Perschau auch auf das den Lohnsteuerkarten 2000 beigefügte Heft "Lohnsteuer 2000" hin.

Die Tabellen zur Steuerklassenwahl und ein entsprechendes Merkblatt liegt bei den bremischen Finanzämtern und bei den Lohnsteuerkartenstellen der Meldebehörden aus.

Bei der Wahl der Steuerklassen sollten Ehegatten auch bedenken, daß die Höhe des Nettoeinkommens jeden Arbeitnehmers die Höhe von Lohnersatzleistungen , wie unter anderem Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe Mutterschaftsgeld, beeinflussen kann. Deshalb sollten Arbeitnehmer, die damit rechnen, in absehbarer Zeit Lohnersatzleistungen für sich in Anspruch nehmen zu müssen, vor der Neuwahl der Steuerklassen den zuständigen Sozialleistungsträger befragen.