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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Deputation beschließt Änderungen des Bremischen Hochschulgesetzes

29.11.2002

Die Deputation hat heute (29.11.2002) Änderungen des 1999 grundlegend novellierten Bremischen Hochschulgesetzes beschlossen. Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf wird das neue Hochschulrahmengesetz sowie das Professorenbesoldungsgesetz in Landesrecht umgesetzt. Zudem werden einige Anpassungen und Änderungen vorgenommen, die zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Hochschulen und Steigerung der Effizienz und der Innovationsfähigkeit aus landesrechtlicher Sicht geboten sind. Dazu gehört, dass die Leitungs- und Gremienstruktur der Hochschulen noch prononcierter in Richtung auf Professionalität und Effizienz strukturiert wird. Als Leitungsorgan auf Fachbereichsebene wird das Dekanat, bestehend aus einem Dekan mit Führungsaufgaben, einem stellvertretenden Dekan und einem Studiendekan mit eigenen Aufgaben und Rechten zur Sicherstellung eines reibungslosen Studienverlaufs und eines hohen Qualitätsstandards eingeführt.

Zur Verbesserung eines zielgerichteten Studienverlaufs wird schon zu einem frühen Zeitpunkt (innerhalb des ersten Studienjahres) eine Studienberatung eingeführt. Diese wird bei Ablauf und Überschreitung der Regelstudienzeit wiederholt. Nach Überschreiten der Regelstudienzeit sind die Studierenden zu einer Teilnahme an der Studienberatung verpflichtet. Halten sie aus eigenem Verschulden die Verpflichtungen nicht ein, droht ihnen im äußersten Fall die Exmatrikulation.

Zugleich werden die Hochschulen stärker als bisher verpflichtet, für die Sicherstellung des Lehrangebotes und die Studierbarkeit eines Faches innerhalb der Regelstudienzeit zu sorgen.

Das Gesetz reduziert auch die Genehmigungspflichten der senatorischen Behörde zugunsten des Rektors. Damit wird die Autonomie der Hochschulen weiter gestärkt.