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Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau

"Minijob – da ist mehr für Sie drin" - Neuer Ratgeber der ZGF ist da

10.03.2014

Welche Rechte haben Beschäftigte im Minijob? Eine ganze Menge – und welche Rechte das sind und wie sie sich einfordern lassen, erklärt jetzt eine neue Broschüre der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF). Das Heft "Ihre Rechte im Minijob – da ist mehr für Sie drin!" liegt ab sofort vor der ZGF (Knochenhauerstraße 20-25, 2, Stock) aus, kann auch in größerer Zahl abgeholt werden und steht online unter www.frauen.bremen.de zur Verfügung.

"Derzeit werden allseits positive Zahlen zum Beschäftigungswachstum verkündet und alle freuen sich. Auch wenn wir aktuell einen minimalen Rückgang von Minijobs verzeichnen, fand der Zuwachs der vergangenen Jahre doch gerade in dieser Beschäftigungsform statt. In Bremen wächst insbesondere der Dienstleistungssektor. Hier gibt es sehr viele Minijobs, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verdrängt haben. Diese Jobs – in denen Frauen überproportional zu finden sind – werden häufig schlecht bezahlt und sind ohne Perspektive", erklärt Bärbel Reimann, Referentin für Arbeit und Wirtschaft in der ZGF, "der nun so gepriesene Aufschwung findet somit zwar mit den Frauen statt, aber leider auf ihrem Rücken." Wer einen Minijob macht, ist gut beraten seine Rechte zu kennen und diese auch einzufordern. Auf 35 Seiten werden in der Broschüre alle Aspekte dieser Beschäftigungsform erläutert, von der Frage, wann ein Job ein Minijob ist, über arbeitsrechtliche Fragen wie Erholungsurlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder an Feiertagen, über Rechte bei Schwangerschaft und Kündigung, über tarifliche Ansprüche und steuerrechtliche Fragen bis hin zu Tipps, wie sich Ansprüche und Rechte durchsetzen lassen. Hilfreiche Adressen im Land Bremen und ein Mustervertrag runden die Broschüre ab.

Im Land Bremen ist derzeit jede fünfte Stelle ein Minijob, aktuell sind es mehr als 72.000. Der Frauenanteil liegt bei rund 60 Prozent. Der Minijob scheint auf den ersten Blick einfach und bequem, tatsächlich ist er für die meisten eine Sackgasse: Minijobberinnen und -jobber werden kaum für betriebliche Weiterbildungen ausgewählt, ihren Anspruch auf Fortzahlung im Urlaub oder Krankheitsfall können sie oft nicht durchsetzen und auch der Anspruch auf gleichen Stundenlohn wie bei tariflich Beschäftigten wird oft nicht eingehalten. Studien zeigen, dass Minijobs keine Brücke in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind, sondern das Gegenteil: Je länger jemand im Minijob ist, desto weniger ist die früher erworbene Qualifikation wert. "Eine eigenständige Existenzsicherung kann ein Minijob nicht bieten. Für die Rente im Alter kommt auch kaum etwas zusammen. Drei Viertel der Frauen in Minijobs verdienen weniger als 8,50 Euro pro Stunde. Der Minijob ist eine echte Armutsfalle", resümiert Bärbel Reimann.

"Auch wenn wir die Beschäftigungsform Minijob ablehnen, müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass sie boomt", so Bärbel Reimann weiter, "somit möchten wir denjenigen, die im Minijob arbeiten oder sich dafür entscheiden, kompaktes Wissen gut verständlich an die Hand geben, welche Möglichkeiten und Risiken diese Beschäftigungsform in sich birgt."

Der Link zur Broschüre findet sich hier...