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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Senator Lohse: "Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel"

Schutzgebiet für das Wasserwerk Blumenthal wird neu festgesetzt

21.01.2014

Der Senat hat sich heute (21.01.2014) mit dem Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Blumenthal befasst. Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr hat eine Schutzgebietsverordnung vorgelegt, mit der das Einzugsgebiet der Trinkwasserförderbrunnen der SWB auf bremischem Gebiet neu festgelegt und vollständig geschützt wird. "Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. In Bremen Nord wird Wasser für 100.000 Bremerinnen und Bremer gewonnen und wir müssen alles tun, diese kostbare Ressource zu schützen", sagt Senator Joachim Lohse. Mit der Verordnung werden Handlungen und Anlagen, die nachteilige Einwirkungen auf das Grundwasser haben können, vorsorglich beschränkt oder verboten. Wer etwa mit großen Mengen von Lösemitteln oder Treibstoffen umgeht, der muss im Schutzgebiet besondere Vorsorgemaßnahmen treffen, damit nichts im Boden versickern kann. Bestimmte Anlagen und Handlungen – wie Abfalldeponien oder der Umgang mit radioaktiven Stoffen – sind im Schutzgebiet vollständig verboten.

Die swb Netze GmbH & Co. KG betreibt auf bremischem Gebiet sieben Entnahmebrunnen, mit denen insgesamt 5,2 Millionen Kubikmeter Wasser gefördert werden können. Auf dem direkt angrenzenden niedersächsischen Gebiet können aus drei weiteren Brunnen noch einmal 2,1 Millionen Kubikmeter gewonnen werden. Das neue Wasserschutzgebiet umfasst auf bremischem Gebiet eine Fläche von rund 12,2 Quadratkilometern. Dazu kommen 19 Quadratkilometer in Niedersachen, die bereits im letzten Jahr ausgewiesen worden sind. Damit entsteht ein länderübergreifendes Wasserschutzgebiet, das zum ersten Mal das gesamte Einzugsgebiet der Trinkwasserbrunnen in dieser Region umfasst. Auf Grundlage eines Verwaltungsabkommens von 2003 zwischen den beiden Ländern Bremen und Niedersachsen wurde das Neuausweisungsverfahren federführend durch den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr übernommen.

Die Grenzen des Wasserschutzgebiets und der unterschiedlichen Schutzzonen wurden auf der Grundlage eines hydrogeologischen Fachgutachtens gezogen. Nach Stand der Technik werden zu diesem Zweck konkrete Grundwassermodelle entwickelt, die den geologischen Zustand des betroffenen Gebiets und den Zustand des Grundwassers abbilden. Dann wird für jeden einzelnen Brunnen mit der bewilligten Entnahmemenge ein Grundwasserströmungsmodell erstellt. So werden die genauen Einzugsgebiete der einzelnen Brunnen ermittelt, die Grundlage für die Festlegung der Schutzzone sind.

Die Verordnung über das Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Blumenthal wird im Anschluss an die Senatsbefassung in der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr und Stadtentwicklung am 6. Februar d.J. behandelt. Sie tritt dann mit der Veröffentlichung im Gesetzblatt voraussichtlich noch im Februar 2014 in Kraft. Grundlage für die darin enthaltenen Regelungen ist die "Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten" des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz vom 09.11.2009 sowie die fachlichen Hinweise des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. Dadurch ist gewährleistet, dass die Bremer Trinkwasserressourcen einen vergleichbaren Schutzstandard bekommen wie die anderer Bundesländer.

Eine Übersichtskarte zum künftigen Schutzgebiet findet sich hier (pdf, 2.1 MB)...