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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Neue Schwerbehindertenausweise in Scheckkartenformat

Alte Ausweise können bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer genutzt werden

02.07.2013

Bremen gibt seit dem 1. Juli 2013 den neuen Schwerbehindertenausweis in Form einer handlichen Plastikkarte im Scheckkartenformat aus. Die Ausstellung der neuen Ausweise erfolgt in Bremen in der Friedrich-Rauers-Str. 26, 28195 Bremen und Bremerhaven in der Hinrich-Schmalfeldt-Straße, 27576 Bremerhaven. Änderungen der rechtlichen Bestimmungen ermöglichen es den Bundesländern, ab 1. Januar dieses Jahres den neuen Schwerbehindertenausweis einzuführen. Den genauen Zeitpunkt der Einführung legt jedes Bundesland für sich fest. Jedoch spätestens ab dem 1.1.2015 nach Ablauf einer Übergangsfrist dürfen die Bundesländer nur noch den neuen verkleinerten Schwerbehindertenausweis ausstellen.

Ein Umtausch der bisherigen Schwerbehindertenausweise in Papierform ist aber nicht zwingend. Diese "alten" Ausweise bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer weiterhin gültig. Mit ihnen können alle Rechte und Nachteilsausgleiche weiterhin in Anspruch genommen werden. Mit der Ausstellung der neuen Ausweise sind keinerlei Änderungen der bisherigen Rechte und Nachteilsausgleiche verbunden. Es müssen also nicht alle im Verkehr befindlichen Ausweise in Papierform zwingend umgetauscht werden. Zukünftig können auf dem neuen Plastikkartenausweis keine Änderungen und Verlängerungen mehr vorgenommen werden. In diesen Fällen ist immer ein neuer Schwerbehindertenausweis auszustellen.

Für die Ausstellung des neuen Ausweises wird ein aktuelles, farbiges Passbild benötigt. Die Ausgabe des Schwerbehindertenausweises bleibt, auch nach Einführung des neuen Forma-tes, weiterhin kostenfrei. Blinde Menschen können zukünftig ihren neuen Ausweis anhand eines taktilen Merkmals in Braille-Schrift erkennen. Auch wird der neue Schwerbehindertenausweis mit einem Hinweis in englischer Sprache versehen, um den Nachweis einer Behinderung auf Reisen im Ausland zukünftig zu erleichtern. Dort gibt es jedoch keine Berechtigung auf ausländische Leistungen.

Das Amt für Versorgung und Integration Bremen bittet die Ausweisinhaber mit Umtauschbegehren, von einer persönlichen Vorsprache in den Ämtern möglichst Abstand zu nehmen. Für die Beantragung des Ausweisumtausches genügt ein kurzes, formloses Anschreiben mit der Übersendung eines aktuellen, farbigen Passbildes. Der bisherige Schwerbehindertenausweis in Papierform verbleibt zunächst bis zur Übersendung des neuen Plastikkartenausweises im Besitz des Antragstellers. Der neue Ausweis wird auf dem Postweg übersandt. Nach Erhalt des neuen Ausweises ist der bisherige Schwerbehindertenausweis an das Amt für Versorgung und Integration zurückzusenden.

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Vielzahl der erwarteten Umtauschbegehren mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet wird.