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Der Senator für Finanzen

Senat beschließt Nachtragshaushalt für 2022

06.09.2022

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung (6. September 2022) den Nachtragshaushalt für das laufende Jahr beschlossen. Darin sind wesentliche Änderungen aufgenommen, die sich unter anderem aus den Steuerschätzungen, dem Verlauf der Corona-Pandemie und dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine ergeben haben. Folgende Änderungen wurden in dem Haushaltsgesetz für das Jahr 2022 eingearbeitet.

  1. Deutlich steigende Steuereinnahmen
    Die letzte Steuerschätzung im Mai dieses Jahres prognostiziert im Vergleich zur Schätzung im Mai 2021 Mehreinnahmen im Land Bremen von 317 Millionen Euro. Die Stadt Bremen kann demnach ebenfalls mit einem Plus von 232 Millionen Euro rechnen. Dazu Finanzsenator Dietmar Strehl: "Zwar sind die Steuereinnahmen im laufenden Jahr tatsächlich erfreulich. Allerdings sehen wir erste Anzeichen, dass die Steuermehreinnahmen weniger werden. Abgerechnet wird am Ende des Jahres. Wegen der aktuellen Unsicherheiten – genannt seien hier die Energiekrise, der russische Angriffskrieg in der Ukraine und die noch laufende Corona-Pandemie – müssen wir weiter diszipliniert haushalten. Für neue Ausgabenwünsche gibt es keine Spielräume". Die prognostizierten Steuermehreinnahmen können im laufenden Haushaltsjahr aufgrund der Regelungen zur Schuldenbremse nicht zusätzlich ausgegeben werden.
  2. Der Bremen Fonds wird im laufenden Haushaltsjahr abgeschlossen
    Der Senat hat im Juli dieses Jahres die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie überarbeitet. Daraus folgt, dass die Mittel aus dem Bremen Fonds für das kommende Jahr haushaltstechnisch bereits im laufenden Jahr veranschlagt werden müssen. Kreditermächtigungen werden vorgezogen. Im laufenden Jahr erhöht sich damit die Kreditaufnahme im Rahmen des Bremen Fonds von 370 Millionen Euro auf rund 600 Millionen Euro. Im kommenden Jahr nehmen die Stadt und das Land Bremen dafür keine Kredite im Rahmen des Bremen Fonds mehr auf. Insgesamt sind die Mittel des Bremen Fonds in Höhe von 1,2 Milliarden Euro damit ausgeschöpft.
  3. Senat trifft erste Vorsorge für mögliche Energiemangellage und steigende Energiekosten
    Um einer drohenden Gasmangellage und steigenden Energiekosten zu begegnen, hat der Bremer Senat Mittel in Höhe von zehn Millionen Euro bereitgestellt. Damit sollen Haushalte ohne beziehungsweise mit geringem Einkommen sowie Wirtschaftszweige und Unternehmen in Bremen und Bremerhaven unterstützt werden, wenn die Bundeshilfen nicht ausreichen. Dieses Geld wird im vorgelegten Nachtragshaushalt bereitgestellt.

Der Senat leitet den beschlossenen Nachtragshaushalt nun der Bremischen Bürgerschaft zur Beratung und Beschlussfassung zu.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail ramona.schlee@finanzen.bremen.de