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Der Senator für Finanzen

Bremen bekommt 400 Millionen Euro Sanierungshilfen vom Bund

Auch im Krisenjahr 2021 hält Bremen Sanierungsvereinbarungen ein

01.06.2022

Zum zweiten Mal hat das Land Bremen beim Bund die Einhaltung der Sanierungsverpflichtungen nach dem Sanierungshilfengesetz nachgewiesen. Damit werden die 400 Millionen Euro Sanierungshilfen zum 1. Juli 2022 an Bremen ausgezahlt. Dazu Bremens Finanzsenator Dietmar Strehl: "In außergewöhnlichen Zeiten bleibt Bremen für den Bund ein verlässlicher Partner. Zwar musste Bremen im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie neue Kredite aufnehmen, anstatt Altschulden zu tilgen. Das Bundesfinanzministerium hat das jedoch als begründeten Ausnahmefall anerkannt. Bremen hat die Krise finanzpolitisch nachvollziehbar und verantwortungsvoll gemeistert."

Die Sanierungsverpflichtung sieht vor, dass das Land Bremen jährlich mindestens 50 Millionen Euro Altschulden tilgt. In einem Zeitraum von fünf Jahren müssen es laut Sanierungshilfengesetz 400 Millionen Euro sein. Im Durchschnitt bedeutet das eine Tilgung von 80 Millionen Euro pro Jahr. Im Jahr 2020 hat das Land Bremen 81,6 Millionen Euro an Altschulden getilgt. Für das vergangene Jahr weist der Sanierungshilfenbericht anstelle einer Tilgung dagegen eine Nettokreditaufnahme von 1.021 Millionen Euro aus. Das Bundesfinanzministerium stellt fest, dass aufgrund der Corona-Pandemie und der damit erklärten Notsituation, diese Kreditaufnahme kein Verstoß gegen die Sanierungsvereinbarung ist. Der Bund wird daher 400 Millionen Euro Sanierungshilfen auch für das Jahr 2021 auszahlen.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail ramona.schlee@finanzen.bremen.de