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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Senat beschließt Änderung und Verlängerung der Corona-Verordnung

24.05.2022

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat in seiner heutigen (24. Mai 2022) Sitzung eine Änderung der Corona-Verordnung beschlossen. Demnach entfällt künftig die Testpflicht in Kindertagesstätten. Darüber hinaus wurde die Gültigkeitsdauer der Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung verlängert. Sie gilt bis zum Ablauf des 30. Juni 2022. Die Änderung und Verlängerung können erst nach Zustimmung durch den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft in Kraft treten.

Folgende Basisschutzmaßnahmen werde in Bremen weiterhin gelten:

Maskenpflicht

  • In Arztpraxen, Krankenhäusern, Tageskliniken, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen (Personen ab 14 Jahren erfüllen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in diesen Einrichtungen nur durch das Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske des Standards "KN95/N95")
  • Im öffentlichen Personenverkehr, sowohl für Fahrgäste, als auch für Personal
  • in Obdachlosenunterkünften und in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber

Testpflicht

  • in Krankenhäusern, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen
  • in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber
  • in Justizvollzugsanstalten

Isolationsdauer für Infizierte

  • Die Isolationsdauer beträgt bei Symptomlosen fünf Tage. Wer Symptome hat muss 48 Stunden lang symptomfrei sein, bevor die Isolation endet.

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de