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Der Senator für Inneres und Sport

Kein Feuerwerk an Silvester: Innensenator Ulrich Mäurer: "Jeder Anreiz für Menschenansammlungen muss unterbunden werden"

Gesundheitssystem soll nicht unnötig beansprucht werden

22.12.2020

Der Senat hat heute (22. Dezember 2020) auf Initiative von Innensenator Ulrich Mäurer und Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard Feuerwerk an Silvester in Bremen und Bremerhaven untersagt. Das Bundesministerium hatte bereits zuvor ein Verkaufsverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (erhöhtes Gefährdungspotenzial, Abgabe nur an Erwachsene über 18) erlassen. Im Land Bremen gibt es nun zusätzlich ein stadtweites Abbrennverbot von Raketen und Böllern. Damit dürfen auch Überbleibsel an Feuerwerksartikeln aus dem vergangenen Jahr zum Jahreswechsel nicht verwendet werden. Bei einem Verstoß gegen die Verordnung drohen Bußgelder in Höhe von 100 Euro fürs Abrennen sowie 50 Euro fürs Mitführen von Feuerwerk.

Innensenator Mäurer: "Die Erfahrungen zeigen, dass kaum jemand allein ein Feuerwerk abbrennt, sondern, dass es regelmäßig aus Gruppen heraus erfolgt." Jegliche Anreize für Menschenansammlungen müssten aber verhindert werden. Dies sei von allergrößter Bedeutung, um den drohenden Infektionsgefahren im öffentlichen Raum zu begegnen. Eine weitere Belastung durch Unfälle im Zusammenhang mit Raketen und Böllern an Silvester müsse darüber hinaus unbedingt verhindert werden. "Alles, was in den Krankenhäusern und im Rettungsdienst noch obendrauf kommen könnte und was wir verhindern können, gilt es zu verhindern", so Mäurer. Mit der Verschärfung gegenüber der bundesweiten Regelung müsse die Polizei in der Silvesternacht zudem nicht zwischen womöglich illegal erworbenen Böllern und Raketen und Resten aus dem Vorjahr unterscheiden.

Anders als die niedersächsische Regelung, die das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 18.12.2020 vorläufig außer Vollzug gesetzt hat, sieht die bremische Regelung eine Begrenzung auf pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 vor. Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 (Wunderkerzen, Knallerbsen etc.) die ganzjährig erworben werden können, dürfen im Land Bremen auch weiter abgebrannt werden. Außerdem ist im Unterschied zu Niedersachsen das Land Bremen insgesamt dichter besiedelt. Außer im Bundesland Bremen gibt es ähnlich strenge Regelungen auch in Hamburg, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Mäurer: "Wir müssen einfach anerkennen, dass wir derzeit drängendere Probleme haben, die es zu bewältigen gibt. Ein Jahreswechsel mal ohne Knallerei ist sicherlich auch für die Fans eines Feuerwerks zu ertragen."

Mehr zum Thema: www.bremen.de/corona

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de