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Bremer Senat macht Freimarkt unter Corona-Auflagen möglich

08.09.2020

Der Senat sich heute (08.09.2020) auf Eckpunkte verständigt, unter denen der diesjährige Freimarkt trotz der Corona-Pandemie stattfinden kann. Dabei würde der diesjährige Freimarkt allerdings noch mehr als in den vergangenen Jahren ein Familienfest sein und eher einem temporären Freizeitpark ähneln.

Der Senat wird darüber in den nächsten Tagen mit den Schaustellerverbänden reden. Thema wird dabei auch eine mögliche finanzielle Unterstützung sein, da der Freimarkt 2020 für die Schaustellerbetriebe deutlich weniger lukrativ ist als in dem gewohnten Format.

Bürgermeister Andreas Bovenschulte: "Mehr Familie, weniger Party – das verlangt leider die Corona-Pandemie, auch wenn wir alle uns natürlich den Freimarkt wünschen würden, den wir in den vergangenen Jahren lieb gewonnen haben. Aber den können wir uns in diesem Jahr nicht erlauben. Wir hoffen jetzt, dass wir uns mit den Schaustellern in den nächsten Tagen verständigen können."

Bürgermeisterin Maike Schaefer zeigte sich ebenfalls erfreut über die Entscheidung: "Mir ist bewusst, dass das harte Einschnitte sind. Aber es ist aus meiner Sicht ein gutes Angebot des Senates an die Menschen in Bremen und ‚umzu‘, aber auch an die Schaustellerinnen und Schausteller, zumal der Senat deutlich sagt, dass wir zu Gesprächen bereit sind, wie auch in anderen Branchen Ausfälle zu kompensieren. Immerhin können wir so vor allem Familien doch noch einen Freimarkt-Freizeitpark anbieten und den anderen Schaustellerinnen und Schaustellern, die nicht so stark im Veranstaltungssegment beheimatet sind, wie beispielsweise die Festzeltbetreiber, die Möglichkeit eröffnen, beispielsweise ihre Karussells aufzustellen."

Auch für Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard überwiegen die positiven Seiten des Beschlusses: "Wir haben hart mit uns gerungen. Es ist sicherlich eine Entscheidung der Vernunft und der Gesundheitsfürsorge für die Bevölkerung, mit der wir auch verhindern wollen, bisher ermöglichte Lockerungen wieder zurückzunehmen. Nur durch die Beschränkungen wie Begrenzung der Personenzahl, Abstandsregelung, Hygienekonzept und auch Alkoholverbot gewinnen wir die Möglichkeit, den Freimarkt stattfinden zu lassen."

Auf folgende Eckpunkte hat der Senat sich verständigt:

  1. Der Durchführungszeitraum wird unter Einbeziehung der Herbstferien auf ca. vier Wochen verlängert.
  2. Das Veranstaltungsgelände ist einzuzäunen, Zugangskontrolle und Kontaktnachverfolgung sind sicherzustellen.
  3. Es dürfen maximal 6.000 Besucherinnen und Besucher zeitgleich auf dem Gelände anwesend sein.
  4. Es werden keine Festzelte zugelassen.
  5. In den Eingangs- und Wartebereichen und an vergleichbaren Orten, an denen keine Abstände eingehalten werden können, gilt Maskenpflicht.
  6. Die Veranstaltung endet spätestens um 22 Uhr.
  7. Es gilt ein Alkoholausschankverbot.
  8. Es muss ein mit dem Gesundheitsamt abgestimmtes Hygienekonzept vorliegen.

Ansprechpartner für die Medien:
Christian Dohle, Pressesprecher des Senats, Tel.: (0421) 361- 2396, christian.dohle@sk.bremen.de

Jens Tittmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-6012, E-Mail: jens.tittmann@umwelt.bremen.de

Lukas Fuhrmann, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de