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Senatskanzlei

Rechtsstaatlichkeit in Europa sichern – Online-Konferenz zur Bedeutung einer unabhängigen Justiz

25.06.2020

Pressemitteilung – Der Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund: In Kooperation mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte und dem Ombudsmann der Republik Polen für Bürger- und Menschenrechte fand heute (Donnerstag, 25. Juni 2020), eine Online-Konferenz zur Bedeutung von Rechtstaatlichkeit und unabhängiger Justiz in Europa in der Landesvertretung Bremen statt. Der Bevollmächtigte beim Bund, Staatsrat Dr. Olaf Joachim, resümierte zufrieden über Form und Inhalt der Veranstaltung: "Ich freue mich, dass wir in unserem Haus das Forum für eine beeindruckende Diskussion bieten konnten und zugleich eine erfolgreiche Premiere für alternative Veranstaltungsformate in Zeiten der COVID-19-Pandemie hatten."

Städtepartnerschaft Gdansk und Bremen
Begonnen hatte die Konferenz jeweils mit einem Input des Präsidenten des Bremer Senats, Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte, und der Stadtpräsidentin Danzigs, Aleksandra Maria Dulkiewicz, die u.a. die Bedeutung von Austausch und Kooperation im Rahmen der Städtepartnerschaft betonten. So komme laut Bürgermeister Bovenschulte eine positive Gegenbewegung gerade aus den Städten und Gemeinden, die Zeichen für eine liberale und demokratische Entwicklung setzen würden. Mit der Feststellung "Danzig ist ein Symbol für Freiheit" schickte Bovenschulte einen virtuellen Gruß in Bremens Partnerstadt und an die ebenfalls an der Konferenz teilnehmende Danziger Stadtpräsidentin Aleksandra Maria Dulkiewicz sowie die Europaabgeordnete und Witwe des ermordeten Danziger Stadtpräsidentin, Dr. Magdalena Adamowicz.

Nach der Eröffnung der Konferenz durch Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte und Dr. habil. Maciej Taborowski, Stellvertretender Ombudsmann der Republik Polen für Bürger- und Menschenrechte, wurde die Diskussion über die Bedeutung der Unabhängigkeit der Justiz anhand von Impulsreferaten von Prof. Dr. habil. Malgorzata Gersdorf (ehemalige Präsidentin des polnischen Obersten Gerichts) und Dr. Ulrich Maidowski (Richter des deutschen Bundesverfassungsgerichts) eröffnet. Am Bespiel Polens und des Angriffes auf die Unabhängigkeit der Richter_innen entstand eine rege Debatte zwischen Prof. Dr. habil. Wlodzimierz Wróbel (Richter des polnischen Obersten Gerichts) und Prof. Dr. Angelika Nußberger (Mitglied der Venedig-Kommission, ehemalige Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte; Richterin am Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina) , die von Prof. Dr. Armin von Bogdandy (Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht) moderiert wurde.

Im Fokus des zweiten Teils der Online-Konferenz stand die am 1. Juli 2020 beginnende deutsche Ratspräsidentschaft verbunden mit der Leitfrage, was Deutschland im Rahmen Vorsitzes zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in Europa beitragen kann. Es diskutierten Didier Reynders (EU-Kommissar für Justiz), Prof. Dr. habil. Adam Bodnar (Ombudsmann der Republik Polen für Bürger- und Menschenrechte), Prof. Dr. Beate Rudolf (Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte) und Magdalena Adamowicz (Mitglied des Europaparlaments). Unter der Moderation von Maximilian Steinbeis (Herausgeber des Verfassungsblogs) wurde u.a. über die Auswirkungen der EZB-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf das Zusammenwirken der Gerichte in Europa und Sicherung von Rechtsstaatlichkeit und die Beachtung der Menschenrechte angesichts aktueller Herausforderungen wie der COVID-19-Pandemie diskutiert. Großen Konsens gab es bei den Diskutanten darüber, dass Deutschland eine Schlüsselrolle zukommt bei Frage wie europäischen Institutionen in den kommenden Monaten agieren sollten. „Wenn die Unabhängigkeit der Justiz in einem EU-Mitgliedstaat bedroht ist, dann sind die Menschenrechte in allen EU-Mitgliedstaaten in Gefahr", erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. "Die Bundesregierung sollte sich im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft mit allem Nachdruck dafür einsetzen, dass Polen die Urteile des Gerichtshofs der EU vollständig befolgt", so Rudolf weiter. Als belebendes und interaktives Element stellten sich die Online-Publikums-Fragen und -Anmerkungen heraus, die von Dr. Gra¿yna Baranowska, vom Menschenrechtszentrum Poznañ eingeworfen wurden.

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