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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Gegen gewaltbereiten Extremismus

Justizstaatsrat Jörg Schulz informiert sich über Konzept der Justizvollzugsanstalt Bremen zum Umgang mit extremistischen Gefangenen

18.04.2019

Bei einem Besuch der Justizvollzugsanstalt Bremen am heutigen Nachmittag (18. April 2019) hat sich Justizstaatsrat Jörg Schulz über das dortige Konzept zum Umgang mit extremistischen Gefangenen informiert. Er nutzte den Besuch, um die Bedeutung des Justizvollzuges für den Schutz der Bevölkerung und beim Kampf gegen den gewaltbereiten Extremismus hervorzuheben. "Den Kolleginnen und Kollegen des Justizvollzuges kommt eine ganz wesentliche Rolle bei der Gewährleistung von Sicherheit und der Abwehr von Gefahren zu. Der Schutz der Gesellschaft endet nicht mit der Festnahme eines Verdächtigen, sondern setzt sich über die Staatsanwaltschaft und die Gerichte bis zu den Haftanstalten fort. Gerade das Bestreben, extremistische Gefangene nicht nur intensiv zu bewachen, sondern sie dazu zu befähigen, zukünftig ein Leben ohne Straftaten zu führen, bedeutet eine herausfordernde Tätigkeit für unser Gemeinwesen.“

Blick des Bediensteten in die videoüberwachte Beobachtungszelle
Blick des Bediensteten in die videoüberwachte Beobachtungszelle

Als Reaktion auf die zunehmende Verbreitung eines gewaltbereiten politischen und religiösen Extremismus hat die Justizvollzugsanstalt Bremen gemeinsam mit dem Senator für Justiz und Verfassung ein spezielles Konzept zum Umgang mit extremistischen Gefangenen erarbeitet. Neben konkret einzuhaltenden Sicherheitsstandards und standardisierten Sicherheitsabläufen sind hier auch die konzeptionellen Grundlagen für ein passgenaues Betreuungs- und Behandlungsangebot, die Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure sowie zur Vollzugsplanung, zur Entlassungsvorbereitung und zum sogenannten Übergangsmanagement von der Haft in die Freiheit niedergelegt. Ferner befasst sich das Konzept mit der Aus- und Fortbildung der Bediensteten, damit diese den sich ständig wandelnden Herausforderungen des gewaltbereiten Extremismus gerecht werden können. Das Konzept wird beständig fortentwickelt. Es wird angewendet bei Gefangenen, die wegen Bildung terroristischer Vereinigung oder wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt sind sowie bei Gefangenen, bei denen sich im Vollzugsverlauf oder aus den Urteilsgründen oder dem Haftbefehl eine extremistische Haltung zeigt.

„Die Sicherheitsarchitektur kann ohne den Justizvollzug nicht gedacht werden. Die Kolleginnen und Kollegen stellen sich ebenso wie die Polizei der sich wandelnden Sicherheitslage und helfen ersichtlich an zentraler Stelle mit, extremistischen Bedrohungen entgegenzuwirken. Um es klar zu sagen, es sind unsere Kolleginnen und Kollegen im Justizvollzug, denen wir als Gesellschaft die Aufgabe anvertrauen, extremistischem Gedankengut entgegenzutreten. Sie sind es, die bereits radikalisierte Gefangene wieder zu einem Leben abseits von Extremismus, Gewalt und Straftaten befähigen sollen“, ordnet Staatsrat Jörg Schulz das Konzept zum Umgang mit extremistischen Gefangenen ein.

Das Konzept der Justizvollzugsanstalt Bremen zum Umgang mit extremistischen Gefangenen wird flankiert durch vielfältige Fördermaßnahmen und Projekte.

Über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und durch die Fach- und Beratungsstelle für religiös begründete Radikalisierung „Legato“ in Hamburg mit dem Träger Ambulante Maßnahmen Altona wird in einem Modellprojekt Präventionsarbeit geleistet. Radikalisierungsprozesse sollen von den Bedienteten der Justizvollzugsanstalt Bremen und einem interdisziplinären Team frühzeitig erkannt und unterbrochen werden. Sozialer Isolation entgegenzutreten, realistische Perspektiven zur Lebensgestaltung aufzuzeigen, alternative Narrative zu extremistischen Gedanken aufzuzeigen und der Aufbau von Vertrauen zu Gesellschaft und Einzelnen sind Kernbestandteil des Projektes.

Ein mit Mitteln der Europäischen Union und in Kooperation mit dem niederländischen Justizvollzug eingeführtes „Violent Extremist Risk Assessment“ (VERA 2 R) ermöglicht den Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Bremen, speziell die Gefährlichkeit und das Risiko ideologisch motivierter Gewalttäter einschätzen zu können. VERA 2 R ist das bislang einzig weltweit validierte Instrument zur Risikoeinschätzung bei ideologisch motivierten Gewalttätern. Es wurde speziell entwickelt, um das individuelle Risiko solcher Personen einschätzen zu können, deren Überzeugung, Grundsätze oder Philosophie in das Spektrum ideologisch motivierter Gewalt fallen.

Das Thema „Umgang mit gewaltbereiten extremistischen Gefangenen und der Prävention der Radikalisierung zur Gewaltbereitschaft in Haftanstalten“ wird ferner über den Europarat in der Justizvollzugsanstalt Bremen gefördert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizvollzuges können an Kursen unter dem Titel HELP (Human Rights Education for Legal Professionals) teilnehmen. Zwei Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Bremen administrieren als Tutoren bundesweit das Fortbildungsprogramm.

Über das sogenannte „Radicalization Awareness Network“ (RAN) der EU-Kommission schließlich sind der Senator für Justiz und Verfassung und die Justizvollzugsanstalt Bremen beim Thema des gewaltbereiten Extremismus eng vernetzt mit Praktikern aus der gesamten Europäischen Union. Ansätze und Konzepte zum Umgang mit extremistischen Gefangenen werden in diesem Rahmen ausgetauscht und fortentwickelt. Die so gewonnenen Erkenntnisse fließen unmittelbar zur Verbesserung in das Bremer Konzept zum Umgang mit extremistischen Gefangenen ein.

„Das Konzept der Justizvollzugsanstalt Bremen zum Umgang mit extremistischen Gefangenen, die für unsere Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung stehenden Fortbildungsangebote und die internationale Vernetzung zu diesem Thema zeigen eine beachtliche Vielschichtigkeit und fachliche Tiefe“ lobt Jörg Schulz das Konzept und die Projekte. Dringend notwendig seien aber auch konkrete Maßnahmen zur Stärkung des Justizvollzuges. „Es bedarf mehr als der bloßen Feststellung, dass der Justizvollzug von zentraler Bedeutung für unsere Sicherheit ist. Die Kolleginnen und Kollegen im allgemeinen Vollzugsdienst müssen dringend von 230 auf 260 Mann erhöht werden. Die Eingangsbesoldung ist den gestiegenen Anforderungen des Vollzuges entsprechend nach oben anzupassen. Ohne gut ausgebildete und dem Gemeinwohl verpflichtete Kolleginnen und Kollegen, die sich den Herausforderungen des Justizvollzuges stellen, bleibt jedes Konzept nicht mehr als eine gute Idee.“

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Marius Loeber, Pressesprecher beim Senator für Justiz und Verfassung, Tel.: (0421) 361-14157, E-Mail: marius.loeber@justiz.bremen.de

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Foto-Download 1 (jpg, 2.1 MB) Blick des Bediensteten in die videoüberwachte Beobachtungszelle | Foto: Senator für Justiz