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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen beschließt Aufstiegsfortbildungs-Prämie

Fachkräfte in Bremen werden ab 2019 besonders gefördert

05.12.2018

Die Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen hat heute (Montag, 5. Dezember 2018) die Richtlinie zur Gewährung einer Prämie bei erfolgreich abgeschlossener Aufstiegsfortbildung beschlossen. Die Prämie von 4.000 Euro kann von Bremer Absolventinnen und Absolventen, die ihre Fortbildung ab dem 01.01.2019 insgesamt abgeschlossen haben, beantragt werden.

Aufstiegsfortbildungen sind das zentrale Instrument, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in nichtakademischen Berufsfeldern die notwendigen theoretischen und fachpraktischen Kenntnisse zu vermitteln, um in ihren Berufen künftig auch Fach- und Führungspositionen einnehmen zu können. Die Möglichkeit, diese Positionen mit gut qualifizierten Nachwuchskräften besetzen zu können, gehört zu den zentralen Standortfaktoren der regionalen Wirtschaft. Um zukünftig in ausreichendem Maße Nachwuchskräfte zur Absolvierung einer Aufstiegsfortbildung zu motivieren, soll die Teilnahme durch die Gewährung der Aufstiegsfortbildungs-Prämie attraktiver gemacht werden.

"Um dem Fachkräftemangel in nichtakademischen Berufsfeldern mit Qualifizierung und Weiterbildung entgegenzutreten, sehe wir in der Aufstiegsfortbildungs-Prämie ein wirksames Instrument. Wir schaffen bessere Rahmenbedingungen und Anreize für Nachwuchskräfte. Durch ein hohes Qualifikationsniveau am bremischen Arbeitsmarkt leisten wir so einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität des Wirtschaftsstandortes", so Senator Martin Günthner.

Die Prämie gewährt eine finanzielle Anerkennung für den erfolgreichen Abschluss einer Aufstiegsfortbildung. Das durch den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen vorgelegte Konzept der "Aufstiegsfortbildungs-Prämie" umfasst neben Handwerksmeistern, Industriemeistern und sonstigen Fachmeistern auch die Absolventen von Aufstiegsfortbildungen im kaufmännischen Bereich und in weiteren Berufsfeldern.
Die Antragsstellung ist ab dem 01.01.2019 möglich. Zuständig für Beratung, Antragsannahme und Bewilligung der Prämie ist der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Abteilung Arbeit, Hutfilterstraße 1-5, 28195 Bremen.