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Der Senator für Inneres und Sport

Amnestieregelung für unerlaubten Waffenbesitz - Bundesweite Regelung tritt Mitte Juli für ein Jahr in Kraft

10.07.2017

In Übereinstimmung mit den Innenministern der Länder wirbt das Bundesministerium des Inneren ab Mitte Juli für die Abgabe unerlaubter Waffen und Munition im Privatbesitz. Die Amnestieregelung soll zwölf Monate gelten und tritt gemeinsam mit einer Änderung des Waffengesetzes in Kraft.

„Das Ziel ist, die Zahl der Umlauf befindlichen Waffen zu reduzieren“, betont der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer. Die Erfahrung der letzten Amnestieregelung aus dem Jahr 2009 habe gezeigt, dass damals eine große Anzahl von Waffen und Munition innerhalb der Frist abgegeben wurden. So hätten sich beispielsweise Erben bei den Polizeibehörden gemeldet, die die Waffen im Nachlass eines Verstorbenen entdeckt hätten.
Die Waffenbesitzer und Waffenbesitzerinnen können die Waffen ab dem 17. Juli 2017 bei den örtlichen Polizeidienststellen oder beim Ordnungsamt in der Stresemannstraße abgeben. Termine zur Abgabe beim Ordnungsamt können unter der Telefonnummer (0421) 361-2144 vereinbart werden. Bei eingeschränkter Mobilität besteht dort auch die Möglichkeit, einen Termin zur Abholung der Waffen und Munition durch das Ordnungsamt zu vereinbaren.

Kriegswaffen sind von der Amnestie nicht erfasst. Innensenator Mäurer: „Jede Waffe weniger im Privatbesitz, die nicht unbedingt notwendig ist, schafft ein Stück mehr Sicherheit. Ich kann den Betroffenen nur dringend raten, die Chance zu nutzen und sich an der Aktion zu beteiligen.“