Sie sind hier:
  • Pressemitteilungen
  • Oberverwaltungsgericht bestätigt Betätigungsverbot der "Al-Mustafa Gemeinschaft e.V." vom 1. März 2022

Der Senator für Inneres und Sport

Oberverwaltungsgericht bestätigt Betätigungsverbot der "Al-Mustafa Gemeinschaft e.V." vom 1. März 2022

Innensenator Ulrich Mäurer: "Verbot von Unterstützungsvereinen der Terrororganisation 'Hisbollah' zwingend erforderlich"

01.12.2022

Wie bereits presseöffentlich berichtet, hat das Oberverwaltungsgericht Bremen mit Urteil vom 28. November 2022 die Verbotsverfügung des Senators für Inneres gegen den islamistischen Verein "Al-Mustafa-Gemeinschaft e.V." (AMG) vom 1. März 2022 bestätigt und die Klage des Vereins gegen das Verbot als unbegründet zurückgewiesen.

Durch das nun bestätigte Verbot, das im Wesentlichen auf Erkenntnissen des Verfassungsschutzes basierte, musste der Verein seine Vereinsräume in der Barkhausenstraße schließen. Außerdem dürfen Symbole des Vereins nicht mehr gezeigt werden. Auch die Jugendgruppe des Vereins, die sogenannte Pfadfindergruppe, wurde verboten und das Vermögen des Vereins eingezogen.

Bei Veranstaltungen kamen in den Räumlichkeiten des Vereins vor dem Verbot bis zu 1.000 Menschen zusammen. Die AMG rief zum Hass gegen Angehörige anderer Religionen auf. Zudem propagierte und förderte der Verein schwerwiegende völkerrechtswidrige Handlungen wie den Terrorismus gegen den Staat Israel. Der Verein steht der Terrororganisation Hizb Allah nahe, auch bekannt unter der Bezeichnung "Hisbollah", und unterstützte sie finanziell. Innensenator Mäurer: "Das Verbot des Vereins war daher zwingend notwendig und hat mit dem Urteil durch das Oberverwaltungsgericht Bremen die gerichtliche Bestätigung gefunden." Es handele sich, so Mäurer, um eines der bundesweit ersten Verbote eines Moschee-Vereins, der die Hizb Allah unterstützte.

Der "Al-Mustafa Gemeinschaft e.V." stand vor dem Verbot seit vielen Jahren unter Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz. So wurden in dem Verein nachweislich Spenden für den so genannten "Waisenkinderprojekt Libanon e.V." gesammelt. Der Verein leitete Spenden an eine Stiftung der "Hizb Allah" im Libanon weiter, die Gelder an Familien von Terrorkämpfern auskehrte und damit die Gewalttaten unterstützte. Dieser Verein wurde bereits 2014 durch das Bundesministerium des Innern verboten. Weitere Nachfolgevereine wurden 2015 sowie 2021 ebenfalls verboten.

Innensenator Mäurer stellt klar: "Wir wissen und betonen stets, dass die absolute Mehrheit der in Bremen lebenden Musliminnen und Muslime mit beiden Beinen fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Die Extremisten sind eine klare Minderheit. Sobald Antisemitismus propagiert und die Gewalt von Terrororganisationen glorifiziert und unterstützt wird, sind Verbote das richtige Mittel."

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de