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Der Senator für Finanzen | Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Bremer Paare können finanzielle Hilfen für die Kinderwunschbehandlung ab sofort online beantragen

Zusätzliche Mittel für 2022 verfügbar

15.11.2022

In Deutschland werden jährlich circa 100.000 Kinderwunschbehandlungen durchgeführt. Neben den emotionalen Herausforderungen sind Paare, die diese Behandlung beantragen, oft mit hohen Kosten konfrontiert. In einigen Bundesländern gibt es eine finanzielle Unterstützung für eine Kinderwunschbehandlung – in unterschiedlicher Höhe und mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen. Seit dem Jahr 2022 fördert auch das Land Bremen diese Kinderwunschbehandlungen, mit einer Besonderheit: nicht nur heterosexuelle Paare, sondern auch gleichgeschlechtliche und diverse Paare können in Bremen eine finanzielle Förderung erhalten.

Ob ein Paar förderfähig ist, prüft die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz anhand eines Bewilligungsantrages und Nachweisen. Nach der Behandlung folgt ein Auszahlungsantrag, mit dem Paare die entstandenen Kosten nachweisen und die Auszahlung beantragen. Beide Anträge können Bremerinnen und Bremer nun mit den neuen Onlinediensten "Kinderwunsch Online" des Themenfeldes Familie & Kind der Freien Hansestadt Bremen (FHB) ab sofort digital erledigen.

Dr. Martin Hagen, Staatsrat beim Senator für Finanzen, wo das Themenfeld angesiedelt ist, sieht den klaren Mehrwert: "Mit 'Kinderwunsch Online' können Paare jetzt online Anträge für eine finanzielle Förderung stellen. Papieranträge und PDF-Formulare entfallen. Dadurch haben wir einen Stressfaktor für die Antragstellenden in einer sowieso schon schwierigen Zeit beseitigt."

Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, betont die Bedeutung der finanziellen Förderung und begrüßt die jetzt vereinfachte Antragsstellung: "Es war mir ein ganz zentrales Anliegen die Förderung von Kinderwunschbehandlung in Bremen auf den Weg zu bringen. Die Nachfrage schon im ersten Jahr zeigt, dass der Bedarf groß ist. Schon im September waren die veranschlagten Mittel bereits ausgeschöpft. Wir haben aus unserem Haushalt deswegen weitere 19.000 Euro zur Verfügung gestellt, um auch in diesem Jahr noch alle Anträge bearbeiten zu können. Die jetzt verfügbare digitale Antragsstellung wird es Paaren künftig deutlich erleichtern diesen bedeutsamen Schritt zu gehen." Bislang wurden in diesem Jahr rund 200 Anträge gestellt, der größte Teil davon konnte bewilligt werden. Insgesamt standen zu Beginn des Jahres 80.000 Euro zur Verfügung. Paare können bis zu vier Behandlungsversuche fördern lassen.

Die Onlineanträge sind Teil des Bremer Themenfelds Familie & Kind und werden nach dem sogenannten Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) umgesetzt. Das heißt: Ein Bundesland setzt Onlineanträge um, die andere Bundesländer anschließend nachnutzen können. So sollen zukünftig auch in anderen Teilen Deutschlands Paare online einen Antrag auf eine Förderung einer Kinderwunschbehandlung stellen können.

Weitere Informationen

Antragstellende Paare können sich mit unterschiedlichen Nutzerkonten, beispielsweise der bundID, anmelden. Ein anwendungsfreundliches Design und Hilfetexte bei der Eingabe leiten sie durch den Antrag. Abhängig von der individuellen Situation der Antragstellenden, werden Paaren nur die für sie relevanten Formularfelder angezeigt. Stammdaten aus dem neuen Personalausweis werden direkt übernommen und müssen nicht extra eingegeben werden.

Kinderwunsch Online
Das Umsetzungsprojekt Schwangerschaft entwickelt Onlinedienste nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) im Kontext einer Kinderwunschbehandlung. "Kinderwunsch Online" besteht aus zwei Onlinediensten. In einem ersten Schritt können Paare den Bewilligungsantrag online ausfüllen und absenden. In einem zweiten Schritt stellen sie digital einen Antrag auf die Auszahlung, in dem sie Nachweise über die entstandenen Kosten einreichen.

Das Umsetzungsprojekt Schwangerschaft wird federführend von der Freien Hansestadt Bremen (FHB) vorangetrieben.

Themenfeld Familie & Kind
Im Themenfeld Familie & Kind dreht sich alles um die Digitalisierung von Familienleistungen – von der Beantragung von Unterhaltsvorschuss bis zur Ausstellung der Heiratsurkunde. Insgesamt umfasst das Themenfeld, das federführend von der Freien Hansestadt Bremen (FHB) geleitet wird, neun Umsetzungsprojekte, die 21 verschiedene OZG-Verwaltungsleistungen digitalisieren.

Auf Bundesebene wird das Themenfeld Familie & Kind fachlich federführend durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend begleitet. Übergreifend liegt die Zuständigkeit für das Programmmanagement aller Themenfelder beim Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre "Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Bund und Länder sind verpflichtet, ihre Verwaltungsportale miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen" (§ 1 Absatz 1 und 2 Onlinezugangsgesetz (OZG)). Deutschlandweit sind das 575 zu digitalisierende Leistungen.

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