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Katastrophale Wohnverhältnisse: Haus in Oslebshausen darf nicht mehr vermietet werden

Ordnungsamt gab Anstoß zur ressortübergreifenden Begutachtung / Innensenator Ulrich Mäurer: "Ein Haus des Grauens"

19.08.2022

Es waren menschenunwürdige, unhaltbarer Zustände, die Mitarbeitende vom Ordnungsamt, Feuerwehr, Polizei, der Gesundheitsbehörde und der Baubehörde bei der Begehung einer völlig heruntergekommenen Immobilie in der Oslebshauser Heerstraße vorfanden: Die Brandgefahr in dem von zehn Menschen bewohnten Gebäude ohne funktionierende Bäder, Küchen und Toiletten war derart groß, dass den Bewohnerinnen und Bewohner am 9. August nur wenige Stunden eingeräumt werden konnte, ihre Habseligkeiten aus dem Haus zu holen, bevor es endgültig versiegelt wurde. Der Vermieter aus Niedersachsen erhielt eine Nutzungsuntersagung für das Haus. Ihm ist unter Androhung von empfindlichem Zwangsgeld untersagt worden, das Haus weiter zu vermieten.

Der Innenhof der Schrottimmobilie. Foto: Innenressort
Der Innenhof der Schrottimmobilie. Foto: Innenressort

Es wird zudem geprüft, ob darüber hinaus der Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorliegt.

Schon die Begehung durch die Einsatzkräfte war eine Gefahr: In den Fluren und Zimmern hingen ungesicherte Leitungen aus den Wänden. Einzelne Kochplatten, die neben großen Haufen von Unrat auf dem Boden standen, mussten einen nicht mehr funktionstüchtigen Herd ersetzen. Ein Teil des Hofs diente den Bewohnerinnen und Bewohner offenbar schon des längeren als Toiletten-Ersatz. Das Nachbarhaus, das dem selben Eigentümer gehört, war bereits durch einen früheren Brand zerstört. Nebengebäude, die zu der Schrottimmobilie gehörten, waren zudem allesamt akut Einsturz gefährdet. In einem der Räumen stießen die Einsatzkräfte auf ein aktuelles Schreiben des mutmaßlichen Vermieters aus dem Juli dieses Jahres, indem einer der Bewohner seine Zustimmung zu einer Mieterhöhung geben sollte. "Wegen stark gestiegener Betriebskosten", hieß es in dem Vordruck, sollte der Unterzeichner für seine "Wohnung" künftig 450 Euro zahlen.

In dem Haus herrschten unzumutbare hygienische Zustände. Foto: Innenressort
In dem Haus herrschten unzumutbare hygienische Zustände. Foto: Innenressort

Die Begehung war durch die Wohnungsaufsicht beim Ordnungsamt auf den Weg gebracht worden. Die Technische Verwaltung der Bauordnung hatte die Gebäudenutzung daraufhin nach der gemeinsamen Begehung umgehend untersagt. Die Bewohnerinnen und Bewohner wurden von der Sozialbehörde anderweitig untergebracht. Sie gehören der Drogen- beziehungsweise Alkoholiker-szene an. Zwei der Betroffenen sind erheblich gehbehindert. Einer von ihnen muss einen Rollstuhl benutzen.

Innensenator Ulrich Mäurer zeigte sich bestätigt in seinem Kurs, derartige Immobilien unter Beteiligung der unterschiedlichen betroffenen Ressorts systematisch unter die Lupe zu nehmen. "Ich fürchte, dass es noch einige solcher "Häuser des Grauens" in unserer Stadt gibt, um die sich die Eigentümer schon lange nicht mehr kümmern, für die sie aber zugleich die Hand aufhalten und unglaubliche Mieten kassieren. Die Bewohner solcher Häuser haben in der Regel nicht mehr die Kraft, selbst gegen die menschenunwürdigen Zustände vorzugehen."

Die teilweise unisoliert von Decke und Wänden hängende Elektroinstallation stellt eine gravierende Unfallgefahr dar. Foto: Innenressort.
Die teilweise unisoliert von Decke und Wänden hängende Elektroinstallation stellt eine gravierende Unfallgefahr dar. Foto: Innenressort.

Bausenatorin Maike Schaefer stimmte dem zu: "Es ist wichtig, Menschen vor solchen Miethaien zu schützen. Vermieter, die mit dem Leben von Menschen spielen und deren Probleme am Wohnungsmarkt skrupellos ausnutzen, dürfen nicht ungestraft davonkommen. Solche Exzesse werden wir weiterhin gemeinsam mit den beteiligten Ressorts bekämpfen."

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