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Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Fähre statt Brücke: Senat beschließt provisorischen Ersatz für Drehbrücke

13.07.2021

Ein im Verbindungskanal liegendes Fährschiff soll für die kommenden Jahre sicherstellen, dass die Columbusinsel im Überseehafen erreichbar bleibt. Einer entsprechenden Vorlage der Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Dr. Claudia Schilling, hat der Senat in seiner heutigen Sitzung (13. Juli 2021) zugestimmt. "Die Havarie der Drehbrücke darf nicht dazu führen, dass die Columbusinsel jahrelang nur eingeschränkt erreichbar ist", so Senatorin Schilling. "Wir geben deshalb weiter Vollgas, um den Unternehmen auf der Columbusinsel möglichst schnell Sicherheit für die Zukunft zu geben. Die von bremenports entwickelte Lösung schafft diese Sicherheit, ist zügig realisierbar und zugleich sehr flexibel im Einsatz."

Geplant ist, ein Fährschiff als Ponton quer in den Verbindungskanal zu legen und die Auf- und Abfahrrampen auf den östlichen und westlichen Ufereinfassungen abzulegen. Um dies zu realisieren, sind auf beiden Seiten des Kanals Zufahrten zu bauen. Der Betrieb der Fähre ist im täglichen Einschichtsystem (8 Stunden/Tag) vorgesehen. Nach Betrieb soll die Fähre zu ihrem Liegeplatz verholt werden, so dass der Schiffsverkehr ungehindert vom Nord- zum Kaiserhafen passieren kann. Zu verkehrlichen Spitzenzeiten ist es möglich die Betriebszeiten der Fähre flexibel zu gestalten. Aufgrund der Sicherheits- und Risikoabschätzung soll die temporäre Behelfsbrückenlösung dem "Werksverkehr" von und zur Columbusinsel zur Verfügung stehen.

Für diese Lösung hat die Hafenmanagementgesellschaft bremenports bereits eine Fähre identifiziert, die kurzfristig verfügbar ist und den Abmessungen, den technischen Anforderungen und den Belastungs- und Benutzungskriterien entspricht. Die Bereederung kann über das Stammpersonal von bremenports erfolgen, wobei der temporäre Personalaufwuchs in den Personal- und Wirtschaftsplänen der Gesellschaft ab 2022 zu berücksichtigen ist. Wenn die verkehrlichen und behördlichen Voraussetzungen geschaffen sind, kann die temporäre Behelfsbrücke in einem Jahr in Betrieb gehen. Vorgesehen ist, die provisorische Straßenquerung über den Verbindungskanal in Bremerhaven bis zur Fertigstellung eines vollwertigen Neubaus zu nutzen.

Für den Bereich des Straßen- und Schwerlastverkehrs von und zur Columbusinsel besteht seit der Havarie der Brücke Anfang April ausschließlich der Weg durch die Bremerhavener Innenstadt über die Barkhausenstraße und die Schleusenstraße. In der Folge sind sämtliche Verkehre zwischen den Unternehmen auf der Columbusinsel und dem Überseehafengebiet mit längeren Wegen, einem höheren zeitlichen Aufwand und im Ergebnis mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Diese Kosten können von den Unternehmen nicht über mehrere Jahre bis zum Neubau einer Brücke getragen werden, so dass temporäre Lösungsansätze zur Existenzsicherung der Unternehmen erforderlich ist.

Die Gesamtkosten für die provisorische Lösung betragen für die kommenden fünf Jahr insgesamt 5,3 Millionen Euro. Neben den Anschaffungskosten für die Fähre sind darin auch die Herstellung der Straßenanbindung, Betriebs- und Personalkosten enthalten.

Ansprechpartner für die Medien:
Rainer Kahrs, Pressesprecher bei der Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Tel.: (0421) 361-92713, E-Mail: rainer.kahrs@swh.bremen.de