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Der Senator für Inneres und Sport

Beantragung einer "Kleinen Lotterie": Ab sofort auch online möglich

25.06.2021

Sinkende Infektionszahlen erlauben es Vereinen und Privatinitiativen wieder, Veranstaltungen durchzuführen und dort mit Tombolas Einnahmen für gute Zwecke zu erwirtschaften. Die Verlosung von Geldgewinnen oder auch von Sachgewinnen (Tombola) kann als sogenannte Kleine Lotterie vom Ordnungsamt genehmigt werden. Zur Vereinfachung bietet das für die Überwachung zuständige Ordnungsamt Bremen ab sofort einen neuen Online-Service an: Wer einen Antrag für eine "Kleine Lotterie" stellen möchte, kann dies mit wenigen Klicks online erledigen. Das Formular ist über das Service-Portal Bremen aufrufbar. Auch das Hochladen der erforderlichen Verwendungsnachweise ist hier direkt möglich. Die Veranstaltung kann außerdem über den gleichen Weg beim Finanzamt angemeldet werden. Der Reinertrag darf ausschließlich für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke verwendet werden.

"Auch schon in anderen Bereichen werden unsere digitalen Angebote gut angenommen. Unsere neuen Online-Dienste sind nutzerfreundlich, Zeit sparend und machen auch uns die Bearbeitung erheblich leichter", erklärt Uwe Papencord, Leiter des Ordnungsamtes Bremen.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de