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Der Senator für Finanzen

Senat beschließt ersten Sanierungshilfenbericht

27.04.2021

Der Senat hat heute (27. April 2021) den ersten Sanierungshilfenbericht (vgl. Anhang) verabschiedet. Ab 2020 erhält Bremen gemäß Sanierungshilfengesetz vom Bund jährlich 400 Millionen Euro Sanierungshilfen, um im Gegenzug die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten, seine Schulden um durchschnittlich 80 Millionen Euro pro Jahr abzubauen und Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft zu ergreifen. Finanzsenator Dietmar Strehl erklärt. "Ohne die Sanierungshilfen könnte Bremen die Schuldenbremse nicht einhalten. Deshalb gibt es die finanzielle Unterstützung des Bundes. Die 400 Millionen Euro jährlich sind eine Hilfe zur Selbsthilfe. Wir sind in Bremen gefordert, unsere Finanzsituation Schritt für Schritt zu verbessern. Die Pandemie hat bundesweit alle Finanzplanungen auf den Kopf gestellt. Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschafs- und Finanzkraft haben wir aber auch in diesen besonders schwierigen Zeiten ergriffen."

Bremen muss jährlich einen Sanierungshilfenbericht vorlegen. Das Bundesfinanzministerium prüft erstmals 2022, ob Bremen seine Sanierungspflichten erfüllt hat. Finanzsenator Strehl betont: "Bremen ist und bleibt vertragstreu. Auch 2021 setzen wir den eingeschlagenen Weg fort. Allerdings dann unter in Anspruchnahme der Ausnahmeregel der Schuldenbremse. Die Ausgaben aus dem Bremen-Fonds für coronabedingte Maßnahmen werden gegenüber dem Vorjahr deutlich ansteigen."

Die wesentlichen Ergebnisse des Berichts für das Jahr 2020:

  • Bremen hat die Tilgungsvorgabe (strukturell durchschnittlich 80 Millionen Euro jährlich) erfüllt. Dieses gelang 2020, ohne die von der Bremischen Bürgerschaft im Zusammenhang mit der Schuldenbremse beschlossene Ausnahmeregel in Anspruch zu nehmen. Wesentliche Gründe: Weniger Ausgaben aus dem Bremen-Fonds als ursprünglich geplant, höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft für Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und –empfänger sowie der Gewerbesteuerausgleich von Bund und Ländern für die Kommunen.
  • Maßnahmen zur Einwohnersicherung und –gewinnung wurden ergriffen. In den vergangenen Jahren entstanden jährlich 1.700 bis 2.100 Wohneinheiten (die Zahl für 2020 liegt noch nicht vor). Die Neubürger*innenprämie bei der Anmeldung Bremens als ersten Wohnsitz) wurde 2020 von 1.458 Studierenden und 220 Auszubildenden beantragt. Jede neu gewonnene in Bremen gemeldete Person bedeutet zusätzliche Einnahmen aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleichssystem. Das hilft bei der aufgabengerechten Finanzausstattung Bremens.
  • Ein Beispiel für erfolgreiche Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaftskraft und zur Schaffung beziehungsweise Sicherung von Arbeitsplätzen in der Stadt Bremen ist das Gewerbeentwicklungsprogramm, mit dessen Hilfe im vergangenen Jahr 1.900 Arbeitsplätze gesichert und 160 neue Arbeitsplätze geschaffen wurden. In Bremerhaven sollen durch diverse Maßnahmen und Programme wie die Erschließung der Luneplate und der Errichtung des Gründerzentrums Green Economy nach deren Abschluss insgesamt rund 5.900 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Von der Entwicklung Bremerhavens als Kompetenzzentrum für Wasserstoff werden ebenfalls positive Effekte erwartet.

Im Anhang:

Sanierungshilfenbericht 2020 (pdf, 326.9 KB)

Ansprechpartnerin für die Medien:
Dagmar Bleiker, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-4072, E-Mail: dagmar.bleiker@finanzen.bremen.de