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Der Senator für Inneres und Sport

Neue Regelung zum Umgang mit Einweggrills in öffentlichen Grünanlagen und auf Spielplätzen

Innensenator Ulrich Mäurer: "Feuer und Glut stellen eine Gefahrenquelle für spielende Kinder dar"

19.04.2021

In den vergangenen, zunehmend trockenen und heißen Sommern hat das Grillen im Grünen an Attraktivität gewonnen. Innensenator Ulrich Mäurer: "Die Verabredung zum Grillen hat dabei auch eine soziale Funktion. Daher ist es umso wichtiger, die Möglichkeiten des Grillens auf öffentlichen Flächen zu erhalten und gleichzeitig die Gefahren durch offenes Feuer für die Umgebung zu minimieren."

So ist mit der Änderung des Ortsgesetzes über die öffentliche Ordnung zum Schutz anderer Personen und zur Vermeidung von Brandgefahr, Rauch und Flugasche seit 14. April 2021 das Grillen in öffentlichen Grünanlagen verboten

  • unter Baumkronen,
  • auf Parkbänken oder anderen Anlagen aus Holz sowie
  • in einem Abstand von weniger als 500 Metern zu Tiergehegen.

Hierdurch soll verhindert werden, dass beispielsweise Bäume und Bänke beschädigt oder zerstört werden. Zudem wird aus Tierschutzgründen das Grillen in unmittelbarer Nähe zu Gehegen verboten, da hier die Tiere durch den Geruch von Feuer Stress erleiden.

Wer sich nicht an diese neuen Regelungen hält, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro oder mit einem Verwarngeld bis 50 Euro rechnen.

Zudem ist das Grillen oder Entfachen offener Feuer auf öffentlichen Kinderspielplätzen untersagt. So soll verhindert werden, dass Erwachsene Spielplätze in Anspruch nehmen und sie so vermüllen, dass sie für Kinder nicht mehr nutzbar sind. "Feuer und Glut stellen eine Gefahrenquelle für spielende Kinder dar," erklärt Mäurer.

Auch Einweggrills sind auf Grünflächen in öffentlichen Anlagen untersagt. Einweggrills sind scheinbar praktisch, da sie überall kostengünstig zu kaufen, leicht zu transportieren und flexibel einsetzbar sind. Die Behälter aus Aluminium haben aber nicht nur negative Folgen für die Gesundheit, sondern vor allem auch für die Umwelt. Da die bodennahen Kohleschalen mehr oder weniger direkten Kontakt zum Untergrund haben, können sie die Grasnarbe beschädigen und Brandgefahr erzeugen.

"Auch wenn das Treffen zum gemeinsamen Grillen eine schöne Ablenkung darstellt, gelten die jeweils aktuellen pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen," erinnert Mäurer. Zudem seien beim Verlassen des Grillplatzes in öffentlichen Grünanlagen grundsätzlich Müll und Asche ordnungsgemäß zu entsorgen.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de