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Der Senator für Inneres und Sport

Zum Equal Pay Day – Zahlen aus Bremen

Pressemitteilung des Statistisches Landesamt Bremen:

10.03.2021

Am 10. März ist Equal Pay Day. Dieser Tag markiert symbolisch die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Je früher im Jahr dieser Aktionstag für Lohngerechtigkeit stattfindet, desto geringer fällt die Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern aus. Dieser geschlechtsspezifische Verdienstunterschied wird im Gender Pay Gap erfasst.

In der amtlichen Statistik wird zwischen dem unbereinigten und bereinigten Gender Pay Gap unterschieden. Der unbereinigte Wert lag in Deutschland im Jahr 2018 bei durchschnittlich 20 Prozent. Im Land Bremen lag der Gender Pay Gap höher als im Bundesdurchschnitt: Frauen hatten einen durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 17,10 Euro, Männer von 22,32 Euro. Daraus ergab sich ein unbereinigter Gender Pay Gap von 23 Prozent für das Land Bremen.

Im nun fortgeschriebenen unbereinigten Gender Pay Gap für das Jahr 2020 zeigt sich, dass sich dieser leicht verringert hat, im Bundesdurchschnitt auf 18 Prozent und im Land Bremen 22 Prozent. Bei diesem Ergebnis ist zu beachten, dass Sondereffekte infolge der Kurzarbeit in der Corona-Krise die Veränderung des unbereinigten Gender Pay Gap beeinflusst haben können.

Unbereinigt ist er, weil er die strukturellen Unterschiede zwischen den Geschlechtergruppen nicht berücksichtigt, auf die der Verdienstunterschied zu einem Großteil zurückzuführen ist. Zum Beispiel arbeiten Frauen eher in schlechter bezahlten Berufen als Männer und sie sind seltener in Führungspositionen.

Im bereinigten Gender Pay Gap wird jener Teil des Verdienstunterschieds herausgerechnet, der auf strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtergruppen zurückzuführen ist, wie Unterschiede bei Berufen, Beschäftigungsumfang, Bildungsstand, Berufserfahrung oder der Anteil von Frauen in Führungspositionen. Der bereinigte Gender Pay Gap beschreibt somit den Verdienstunterschied von Frauen und Männern in einer vergleichbareren Situation. Der bereinigte Gender Pay Gap wird in der amtlichen Statistik auf Basis der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung berechnet. Zuletzt war das im Jahr 2018. Damals ergab sich für Deutschland ein Wert von 6 Prozent und für das Land Bremen ein Wert von 7 Prozent. Damit lagen die Verdienste von Frauen in Bremen – unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit, äquivalenter Qualifikation, vergleichbarer Leistungsgruppe, gleichem Dienstalter und einer Beschäftigung mit vergleichbarem Umfang – im Jahr 2018 pro Stunde 7 Prozent niedriger als die der Männer.

Hintergrund

  • Der Gender Pay Gap ist definiert als Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten männlicher und weiblicher Beschäftigter im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigter.
  • Unbereinigten Gender Pay Gap: Für Beschäftigte nach der EU-Abgrenzung (Beschäftigte ohne die Wirtschaftszweige "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei" und "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung
  • Sozialversicherung" und ohne Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten).
  • Sondereffekte infolge der Kurzarbeit in der Corona-Krise: Wenn beispielsweise Männer in einer höher entlohnten Verdienstgruppe in Kurzarbeit gehen, würde der Gender Pay Gap (unter sonst gleichen Bedingungen) sinken, da der durchschnittliche Bruttostundenverdienst der Männer vergleichsweise geringer ausfällt. Eine gleich gerichtete Wirkung auf den Gender Pay Gap wird erzielt, wenn Frauen in niedriger entlohnten Verdienstgruppen in Kurzarbeit gehen. Der Bruttostundenverdienst der Frauen steigt dann.
    Die Höhe des Einflusses der verstärkten Kurzarbeit auf den Gender Pay Gap kann aus den vorliegenden Daten nicht quantifiziert werden. Informationen zu Kurzarbeitenden liegen in der Erhebung nicht vor. Kurzarbeitergeld federt die individuellen Einkommensverluste zwar zum Großteil ab, es zählt aber nicht zum Bruttoverdienst und fließt daher nicht in die Berechnung des Gender Pay Gap ein.

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Weitere Auskünfte erteilt:
Markus Habig; Statistisches Landesamt Bremen
Telefon: (0421) 361-2463
E-Mail: markus.habig@statistik.bremen.de